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Die Linke will die "medizinische Versorgung für Asylsuchende und Geduldete diskriminierungsfrei sichern". Ihr Antrag mit diesem Titel (18/5370) ist am Donnerstag, 2. Juli 2015, Gegenstand einer einstündigen ersten Beratung, die um 12.20 Uhr beginnen soll. Die Linke schreibt, dass Asylbewerber nur bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft medizinische Versorgung erhalten. Diese "weitreichende Beschränkung der Gesundheitsversorgung" verletzt aus ihrer Sicht das Menschenrecht auf Gesundheit und widerspricht dem Grundrecht der Menschenwürde sowie dem Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Um diesem Zustand abzuhelfen, verlangt die Fraktion, dass alle, die Ansprüche aus dem Asylbewerberleistungsgesetz geltend machen können, in die Versicherungspflicht nach dem Fünften Sozialgesetzbuch (Gesetzliche Krankenversicherung) aufgenommen werden. Dabei sollten auch die derzeit dort geregelten Ausschlüsse von Ausländern gestrichen werden, wenn der erlaubte Aufenthalt über einen dreimonatigen Kurzaufenthalt hinausgeht.
Asylbewerber sollten auch von Zuzahlungen zu medizinischen Leistungen befreit werden, wie dies bei Hartz-IV-Empfängern der Fall ist, lautet eine weitere Forderung. Ihre Beiträge zur Krankenversicherung sollte der Bund bezahlen. Ebenso sollten alle Asylbewerber eine Gesundheitskarte erhalten. Die Beschränkung der Leistungen auf akute Erkrankungen und Schmerzzustände wollen die Abgeordneten ersatzlos streichen. (vom/01.07.2015)