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Der Deutsche Bundestag stimmt am Donnerstag, 2. Juli 2015, ab 15.45 Uhr über die von der Bundesregierung geplante Erhöhung des Wohngeldes (18/4897) ab, von der rund 870.000 Haushalte profitieren sollen. Darunter sind auch 90.000 Haushalte, die bisher auf Leistungen aus der Grundsicherung angewiesen waren. Für die Debatte sind 45 Minuten vorgesehen. Das Wohngeld soll nach dem Willen der Bundesregierung an die Entwicklung der Einkommen und Warmmieten seit der letzten Reform im Jahr 2009 angepasst werden. Abgestimmt wird über die Beschlussempfehlung des Umwelt- und Bauausschusses (18/5324) sowie über Entschließungsanträge von CDU/CSU und SPD (18/5400), der Linken (18/5401) und von Bündnis 90/Die Grünen (18/5402).
Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen im Internet und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Die Anpassung sei notwendig, weil die Preise für Neu- und Wiedervermietungen seit einiger Zeit spürbar angestiegen seien, schreibt die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf. Besonders einkommensschwache Haushalte hätten inzwischen vielerorts Schwierigkeiten, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Das Leistungsniveau des Wohngeldes reiche daher nicht mehr aus, um die wohnungspolitische und soziale Zielstellung des Wohnungsgeldes, nämlich die Unterstützung von einkommensschwachen Haushalten bei den Wohnkosten, zu erreichen.
In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit am 10. Juni hatten Sachverständige die Wohngelderhöhung einhellig begrüßt. Kritisch werteten es einige jedoch, dass das Wohngeld nicht dynamisch angepasst werden soll und die frühere Heizkostenkomponente darin nicht mehr enthalten ist.
Bislang erhielt ein Zwei-Personen Haushalt (im Jahr 2012) durchschnittlich 112 Euro Wohngeld. Mit der Reform sollen es im Durchschnitt 186 Euro sein. Das Gesetz, dem neben dem Bundestag auch der Bundesrat zustimmen muss, soll am 1. Januar 2016 in Kraft treten.
Zur Abstimmung stehen auch Entschließungsanträge von CDU/CSU und SPD (18/5400), der Linken (18/5401) und von Bündnis 90/Die Grünen (18/5402). Die Koalition will, dass die Bundesregierung prüft, wie die strukturellen Anreize des Wohngeldes weiter verbessert werden können, damit Haushalte, die ihren Lebensunterhalt selbst erwirtschaften und nur wegen ihrer Wohnkosten auf aufstockende Leistungen der Grundsicherung angewiesen sind, im Wohngeldbezug verbleiben können.
Die Linke will die Berechnung des Wohngeldes neu regeln, damit Menschen mit Anspruch auf Wohngeld künftig nicht mehr als 30 Prozent ihres Haushaltsnettoeinkommens für die Bruttowarmmiete ausgeben müssen. Die Grünen verlangen, dass das Wohngeld als ein den Leistungen der Grundsicherung und Sozialhilfe vorgelagertes System wieder stärker wirksam wird. Das Wohngeld solle mindestens alle zwei Jahre überprüft werden. (joh/02.07.15)