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Planbare, verlässliche und transparente Karrierewege sind an deutschen Hochschulen gerade für den wissenschaftlichen Nachwuchs nicht die Regel. Oft ist das Gegenteil der Fall. Das wurde in einer öffentlichen Anhörung zu dem Thema „Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und Novellierung des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft“ am Montag, 29. Juni 2015, deutlich. Zu der Anhörung hatte der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung unter Vorsitz von Patricia Lips (CDU/CSU) eingeladen.
Der Anhörung liegen ein Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zur ersten Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (18/1463), ein Antrag der Linken "Gute Arbeit in der Wissenschaft - Stabile Ausfinanzierung statt Unsicherheiten auf Kosten der Beschäftigten und Wissenschaftszeitvertragsgesetz grunderneuern" (18/4804), der Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs 2013 der Bundesregierung (17/13670) und die Empfehlungen des Wissenschaftsrates zu "Karrierezielen und -wegen an Universitäten" zugrunde.
Dr. Anke Burkhardt vom Institut für Hochschulforschung der Universität Halle-Wittenberg machte deutlich, dass viele der Promovierenden unzufrieden seien und die Unplanbarkeit der Karriere monierten. Zudem liege der Verdienst für promovierte Wissenschaftler außerhalb der Universitäten um ein Drittel höher. Das unterlaufe die „Wettbewerbsfähigkeit“ der Hochschulen.
Auch Dr. Andreas Keller, Vorstandsmitglied für Hochschule und Forschung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), warf ein kritisches Licht auf die Situation des akademischen Nachwuchspersonals. Es gebe mittlerweile zwar mehr Selbstverpflichtungsrichtlinien von Hochschulen. Dies sei jedoch kein Grund für den Bund, sich zurückzulehnen. Der müsse durch seine Gesetzgebung einen eigenen Beitrag leisten, Karrierewege zu verbessern. Bei befristeten Verträgen müsste es Mindeststandards geben.
Ähnlich argumentierte auch Matthias Neis, Gewerkschaftssekretär von Dienstleistungsgewerkschaft Verdi. Er forderte, das Wissenschaftszeitvertragsgesetz zu einem Qualifizierungsgesetz zu machen. Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz, das die Befristung von Arbeitsverträgen von wissenschaftlichem Personal ermöglicht, müsse in seiner jetzigen Form abgeschafft und durch bundesweite gesetzliche Regelungen ersetzt werden, deren Fokus die Gewährleistung von guten Arbeitsbedingungen im Wissenschaftsbereich zugrunde liegen.
Manfred Scheifele, Vorsitzender des Gesamtbetriebsrates der Fraunhofer-Gesellschaft, bemängelte, dass es bei der Fraunhofer-Gesellschaft zwar eine Leitlinie gebe, diese aber in der Realität ständig unterlaufen werde und immerhin 19 Prozent des wissenschaftlichen Nachwuchses nur einen
Vertrag bis zu einem Jahr hätten.
Aus Sicht der Hochschulen stellt sich die Situation etwas anders dar. Prof. Dr.-Ing. Ernst M. Schmachtenberg, Rektor der Rheinisch-Westfälischen Technische Hochschule Aachen, machte deutlich, dass in der letzten Zeit schon viel passiert sei und ein großer Teil des akademischen Nachwuchses nach der Promotion bereits sozialversicherungspflichtig eingestellt werde.
Auch Prof. Dr. Johanna Eleonore Weber, Vizepräsidentin der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), und Rektorin der Universität Greifswald, betonte, dass für den Nachwuchs enorm viel getan werde. Aber sie machte auch deutlich: Verlässlichkeit und Transparenz heißt für eine Hochschule nicht automatisch, eine Dauerstelle anzubieten. Es sei für den wissenschaftlichen Nachwuchs durchaus sinnvoll, verschiedene Karrierewege „kennenzulernen“.
Rüdiger Willems, stellvertretender Generalsekretär der Max-Planck-Gesellschaft München, betonte, dass das Wissenschaftszeitvertragsgesetz allen Beteiligten eine große Rechtssicherheit gegeben habe und plädierte dennoch für eine sanfte Novellierung – nämlich unter anderem für die Möglichkeit, Familienzeiten mitanzurechnen. (rol/29.06.2015)