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Die Mitglieder der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe (Endlagerkommission) haben sich auf einen ersten Fahrplan für den Abschlussbericht verständigt. Bei der Sitzung am Sonnabend, 4. Juli 2015, im Bundesrat unter Vorsitz von Michael Müller einigten sich die Mitglieder darauf, den ersten Gesamtentwurf des Berichts bis Anfang Januar 2016 vorzulegen. In der Folge soll der Entwurf mit der Öffentlichkeit diskutiert und gegebenenfalls überarbeitet werden. Die finale Version des Berichts soll dann Ende Juni 2016 an Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung übergeben werden.
Bereits bei der Sitzung am Freitag, 3. Juli, hatten die stimmberechtigten Mitglieder der Kommission beschlossen, die Arbeit des Gremiums um ein halbes Jahr bis Ende Juni 2016 zu verlängern. Diese Möglichkeit sieht das Standortauswahlgesetz vor, das die Arbeit der Endlagerkommission grundlegend regelt. Stimmberechtigt sind in Fragen des Abschlussberichts nur die Vertreter der Wissenschaft und der gesellschaftlichen Gruppen in der Kommission.
Der Bericht soll unter anderem wissenschaftliche und gesellschaftliche Kriterien für eine Suche nach einem Endlager für hoch radioaktiven Atommüll beinhalten. Auch auf eine mögliche Überarbeitung des Standortauswahlgesetzes kann die Kommission hinweisen. (scr/06.07.2015)