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Der Haushalt des Ministeriums für Arbeit und Soziales sieht im kommenden Jahr Ausgaben von insgesamt 127,29 Milliarden Euro (2015: 125, 66 Milliarden Euro) vor. Damit berät der Bundestag am Donnerstag, 10. September 2015, ab voraussichtlich 13.10 Uhr über den größten Einzeletat des Haushaltes 2016 (18/5500). Die Ausgaben für diesen Bereich sollen erneut steigen, wie schon in den Jahren zuvor. Gegenüber dem Jahr 2015 plant das Ministerium 1,62 Milliarden Euro mehr ein. Im Vergleich zu 2013 wäre der Etat rund 7 Milliarden Euro schwerer.
Die Sitzungen werden live im Parlamentsfernsehen, im Internet und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Den größten Posten machen traditionell Leistungen an die Rentenversicherung aus, die um rund 1,7 Milliarden Euro gegenüber dem Vorjahr steigen und damit auch die Etatsteigerung insgesamt erklären. Die Leistungen an die Rentenversicherung belaufen sich auf rund 86,62 Milliarden Euro (2015: 84,3 Milliarden Euro). Für die Beteiligung an den Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung will der Bund 6,46 Milliarden Euro ausgeben (2015: 6,05 Milliarden Euro).
Für die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende sind 31,86 Milliarden Euro (2015: 32,96 Milliarden Euro) eingeplant. Davon entfallen 19,2 Milliarden Euro auf das Arbeitslosengeld II (2015: 20,1 Milliarden) und 4,7 Milliarden Euro auf die Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung (2015: 4,9 Milliarden Euro).
Keine Veränderungen zum Vorjahr gibt es bei den Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende, die mit 4,04 Milliarden Euro veranschlagt werden, und den Leistungen zur Eingliederung in Arbeit, für die erneut 3,9 Milliarden Euro eingeplant werden.
Für das Bundesprogramm zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit stehen 160 Millionen Euro zur Verfügung und damit 40 Millionen Euro mehr als 2015. (che/31.08.2015)