Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Web- und Textarchiv > Textarchiv
Der Bundestag hat am Donnerstag, 10. September 2015, folgende Beschlüsse ohne vorherige abschließende Aussprache gefasst:
Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2013 entlastet: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 10. September die Anträge des Bundesfinanzministeriums, die Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2013 zu entlasten, angenommen. Dabei ging es sowohl um die Vorlage der Haushaltsrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2013 (18/1930) als auch um die Vorlage der Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2013 (18/1809). Artikel 114 Absatz 1 des Grundgesetzes schreibt vor, dass der Bundesfinanzminister dem Bundestag und dem Bundesrat über alle Einnahmen und Ausgaben sowie über das Vermögen und die Schulden im Laufe des nächsten Rechnungsjahres zur Entlastung der Bundesregierung Rechnung legen muss. Die Entlastung umfasst auch die Rechnung der Sondervermögen des Bundes, für die kein abweichendes Entlastungsverfahren vorgesehen ist. Dazu zählen beispielsweise der Finanzmarktstabilisierungsfonds zur Bankenrettung, das ERP-Sondervermögen zur Förderung von Wirtschaft und Infrastruktur oder das Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ zur Finanzierung der Energiewende. Der Bundestag hat die Bundesregierung darüber hinaus aufgefordert, bei der Aufstellung und Ausführung der Bundeshaushaltspläne die Feststellungen des Haushaltsausschusses zu den Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2014 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes (18/3300, 18/4650) zu befolgen, weiterhin die Wirtschaftlichkeit zu steigern und dabei die Entscheidungen des Haushaltsausschusses zu beachten, und die Berichtspflichten fristgerecht zu erfüllen, damit die Ergebnisse bei den Haushaltsberatungen zeitnah verwertet werden können. Das Parlament folgte dabei einer Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses (18/5387).
Bundesrechnungshof für das Haushaltsjahr 2014 entlastet: Einstimmig hat der Bundestag am 10. September den Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes Kay Scheller (18/5020) angenommen. Damit wird die Bonner Behörde für das Haushaltsjahr 2014 (Einzelplan 20 des Bundeshaushalts) entlastet. Der Bundestag stellte fest, dass der Bundesrechnungshof mit der Vorlage der Rechnung für das Haushaltsjahr 20143 seiner Verpflichtung nach Paragraf 101 der Bundeshaushaltsordnung nachgekommen ist. Das Parlament folgte einer Empfehlung des Haushaltsausschusses (18/5388). (vom/10.09.2015)