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Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) will die frei werdenden Mittel für das vom Bundesverfassungsgericht gestoppte Betreuungsgeld in anderer Form den Familien zukommen lassen. „Familien sind die Leistungsträger in der Gesellschaft. Sie brauchen unsere Unterstützung“, sagte Schwesig am Donnerstag, 10. September 2015, in der ersten Lesung des Haushalts 2016 für das Ministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (18/5500, Einzelplan 17). Im Regierungsentwurf sind im insgesamt 9,18 Milliarden Euro umfassenden Familienetat noch Ausgaben von einer Milliarde Euro für das Betreuungsgeld eingeplant. Doch die Verfassungsrichter in Karlsruhe hatten in ihrem Urteil vom 21. Juli dieses Jahres festgestellt, dass das Betreuungsgeld nicht in der Regelungskompetenz des Bundes liegt. Für die bisherigen Bezieher des Betreuungsgeldes existiert ein Bestandsschutz.
Noch vor Beginn der Haushaltsberatungen hatte Schwesig gefordert, die nicht genutzten Mittel für das Betreuungsgeld in den Ausbau von Kindertagesstätten zu investieren. Doch diese Forderung war auf Widerstand bei Finanzminister Dr. Wolfgang Schäuble (CDU) gestoßen.
In der Debatte beließ es Schwesig bei der Forderung, die Gelder in die Familien zu investieren. Über das Wie müsse man in der Koalition „noch einmal nachdenken“, sagte sie.
Die stellvertretende Unionsfraktionsvorsitzende Nadine Schön hingegen plädierte dafür, die ursprünglich für das Betreuungsgeld vorgesehenen Gelder zur Finanzierung des Elterngeldes zu nutzen. Die Familienpolitikerin reagierte damit auf Medienberichte, nach denen im Finanzministerium Pläne existieren, die Ausgaben für das Elterngeld zukünftig zu deckeln.
Erstes Ziel müsse es sein, dass Elterngeld zu sichern, sagte Schön. Mit insgesamt 5,8 Milliarden Euro sollen die Ausgaben für das Elterngeld 2016 um 245 Millionen Euro höher ausfallen als im laufenden Jahr. Die im Jahr 2007 eingeführte familienpolitische Leistung würde somit bereits 63 Prozent des gesamten Familienetats umfassen.
Familienpolitiker der Oppositionsfraktionen forderten Ministerin Schwesig hingegen auf, die frei werdenden Haushaltsmittel in den quantitativen Kita-Ausbau fließen zu lassen. Für die Betreuung der ein- und zweijährigen Kinder fehlten 185.000 Kita-Plätze, rechnete Dr. Franziska Brantner (Bündnis 90/Die Grünen) vor.
Die Gelder aus dem Betreuungsgeld würden hierfür benötigt. Das Elterngeld hingegen sei eine gesetzliche Leistung, auf die die Familien ein Anrecht hätten. Die Finanzierung habe der Bund in jedem Fall sicherzustellen.
In diesem Sinne äußerte sich auch der kinder- und jugendpolitische Sprecher der Linksfraktion, Norbert Müller. Er mahnte zudem ein bundesweit gültiges Gesetz zur Qualitätssicherung für die Kita-Betreuung an.
Den drittgrößten Ausgabenposten unter den gesetzlichen Leistungen für Familien sollen das Kindergeld und der Kinderzuschlag mit 550 Millionen einnehmen. Hinzu kommen geplante Ausgaben gemäß des Unterhaltsvorschussgesetzes von 300 Millionen Euro. Zudem soll sich der Bund mit 155 Millionen Euro an der Conterganstiftung und 92 Millionen Euro an der Stiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ beteiligen. Die Ausgaben des Bundes für das Familienpflegezeitgesetz und das Pflegezeitgesetz werden mit 6,6 Millionen Euro veranschlagt.
Im Bereich der Kinder- und Jugendpolitik rechnet die Regierung mit Ausgaben von 631 Millionen Euro. Davon sollen 131 Millionen Euro für Maßnahmen zur Umsetzung der Qualifizierungsoffensive aufgebracht werden, 41 Millionen Euro sollen in Programme zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie fließen und weitere 51 Millionen Euro sind für den Fonds „Frühe Hilfen“ eingeplant.
Zur Finanzierung des Bundesfreiwilligendienstes plant der Bund 167 Millionen Euro ein. Weitere 93 Millionen Euro sollen an den Freiwilligen Sozialen und den Freiwilligen Ökologischen Dienst sowie den Internationalen Jugendfreiwilligendienst fließen. Ministerin Schwesig kündigte an, 10.000 weitere Plätze im Bundesfreiwilligendienst zu schaffen. Diese sollen vor allem im Bereich der Flüchtlingshilfe entstehen. (aw/10.09.2015)