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Die Bundesregierung hat eine Reihe von Änderungen im Steuerrecht vorbereitet, die sie dem Bundesrat am 19. Dezember 2014 zugesichert hatte. Dazu dient der von der Regierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung zum Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (18/4902), über den der Bundestag am Donnerstag, 24. September 2015, nach 45-minütiger Debatte abstimmen wird. Die abschließende Beratung auf der Basis einer Beschlussempfehlung des Finanzausschusses soll um 17 Uhr beginnen.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Der Entwurf enthält Vorschläge der Länder zum Beispiel zur Schließung von Lücken im Umwandlungssteuergesetz und zur Abschaffung von Funktionsbenennungserfordernissen beim Investitionsabzugsbetrag. Außerdem geht es um die Erweiterung der ertragsteuerlichen Inlandsbegriffe auf alle der Bundesrepublik Deutschland aufgrund der UN-Seerechtskonvention zustehenden Hoheitsbereiche, die Verlustabzugsbeschränkung bei Körperschaften sowie die Ausdehnung der sogenannten Konzernklausel. Ferner sind verschiedene Maßnahmen im Bewertungsrecht geplant.
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme verlangt, dass weitere Vorschläge wie die Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrags, eine Pauschalisierung der Kosten für das häusliche Arbeitszimmer und eine Erhöhung der Pauschbeträge für behinderte Menschen aufgegriffen und beschlossen werden. In ihrer Gegenäußerung hat die Bundesregierung zu Detailvorschlägen der Länder Stellung genommen. (hle/17.09.2015)