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Der Bundestag hat am Donnerstag, 24. September 2015, dem Abwicklungsmechanismusgesetz zugestimmt und damit einen weiteren Schritt zur Einführung eines einheitlichen Abwicklungsmechanismus für in Schieflage geratene Banken in Europa gemacht. Für den Gesetzentwurf stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Fraktion Die Linke enthielt sich. Das Gesetz regelt unter anderem, wie die in Deutschland eingesammelten Bankenabgaben auf den europäischen Abwicklungsfonds übertragen werden und welche Behörde die der Bundesrepublik zustehenden Befugnisse ausübt.
Angepasst werden auch die Regelungen über die Verwendung der Beiträge aus der Bankenabgabe aus den Jahren 2011 bis 2014, nachdem die Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen vom einheitlichen europäischen Abwicklungsfonds vorgenommen werden soll. Der Finanzausschuss des Bundestages hatte zuvor noch einige Änderungen beschlossen (18/6091). Unter anderem wurde festgelegt, dass die deutsche Landwirtschaftliche Rentenbank nicht unter das Gesetz fällt, da ein Insolvenzverfahren über das Vermögen dieser Bank unzulässig ist.
„Das ist der letzte Baustein bei der Bankenunion. Ziel ist, dass wir zukünftig den Steuerzahler nicht mehr in die Pflicht nehmen, wenn es zu Krisen kommt“, erklärte Alexander Radwan (CDU/CSU) in der Debatte über den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (18/5009, 18/5325, 18/6091, 18/6092).
Radwan erläuterte, dass der zu gründende Fonds national aufgebaut und erst später europäisiert werde. Rechtsgrundlage des Fonds sei nicht das europäische Gemeinschaftsrecht, sondern er sei intergouvernemental. Das sei richtig, weil damit kein Präjudiz für eine europäische Einlagensicherung geschaffen werde. Die europäische Einlagensicherung hält Radwan zum jetzigen Zeitpunkt für falsch.
Manfred Zöllmer (SPD) erinnerte an die Lehren aus der Finanzkrise. Damals seien die Banken mit Steuergeld gerettet worden. „Das war unausweichlich, aber wir haben uns damals in die Hand versprochen: Wir wollen nicht noch einmal für die Zockereien der Banken bluten.“
Daher würden in Zukunft Eigentümer und Gläubiger vorrangig haften, nicht mehr die Steuerzahler. Der Gesetzesbeschluss stelle einen guten Tag für die Steuerzahler und die soziale Marktwirtschaft dar: „Risiko und Haftung fallen zukünftig zusammen. Wer schlecht wirtschaftet, geht in Insolvenz. Das gilt zukünftig auch für Banken.“
Die Oppositionsfraktionen störten sich besonders an den deutschen Großbanken, die sie für viel zu groß hielten, als dass sie abgewickelt werden könnten. Dr. Axel Troost (Die Linke) sagte, sicher sei eine europäische Bankenrettung besser als das, was nach 2008 in einzelnen europäischen Ländern oft handwerklich schlecht gemacht worden sei. Auch in Deutschland sei viel Geld in die Sanierung der Banken geflossen – viel mehr Geld als jemals zur Sanierung von Griechenland.
Zu den Schwächen der Bankenunion gehöre, dass Großbritannien nicht einbezogen sei. Außerdem stelle sich die Frage, ob die geplanten 50 Milliarden Euro im europäischen Fonds jemals reichen würden, wenn es gelte, eine große Bank abzuwickeln.
Dr. Gerhard Schick (Bündnis 90/Die Grünen) beklagte die Möglichkeit nationaler Ausnahmeregelungen, die das ganze System wieder instabiler machen könnten. Die Koalition sei hier „europapolitisch auf dem Holzweg“. Zudem verlangte er Gehaltsobergrenzen für die Manager der von Banken abgespaltenen Abwicklungsanstalten.
Der geplante Fonds werde nicht ausreichen, wenn es noch mal zu einer schweren Krise im Finanzbereich komme, sagte Schick. Die großen Banken seien zu komplex und zu groß, so „dass man sie nicht abwickeln kann“, befürchtete Schick, der ein europäisches Trennbankensystem „mit Biss“ verlangte. (hle/24.09.2015)