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Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert sieht Zweifel an dem Recht der Mitglieder des Deutschen Bundestages auf uneingeschränkten Zugang zu Verhandlungsdokumenten zu dem Freihandelsabkommen TTIP als ausgeräumt an. Das erklärte Lammert nach der Sitzung des Ältestenrates des Deutschen Bundestages am Donnerstag, 24. September 2015.
In seinen Gesprächen in Brüssel und in der inzwischen eingegangenen schriftlichen Antwort auf die Kritik Lammerts an der bisherigen Informationspraxis habe der Präsident der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker, deutlich gemacht, auch er halte es für selbstverständlich, dass nationale Regierungen ihren Parlamenten und den nationalen Abgeordneten uneingeschränkten Zugang zu den Verhandlungstexten der EU geben, die die Kommission den Regierungen zur Verfügung stellt.
Wie dieser Zugang in der Praxis ermöglicht werden kann, sei allerdings Sache der nationalen Regierungen. Er werde sich an Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel wenden, um die organisatorischen Fragen zu klären, kündigte Lammert an. Gabriel hatte auf eine Beschwerde Lammerts bereits Ende vergangenen Jahres mit dem Hinweis reagiert, auch er plädiere für einen möglichst uneingeschränkte Information der Bundestagsabgeordneten über den Stand der Verhandlungen zu dem umstrittenen Abkommen.
Bundestagspräsident Lammert drängt zudem auf eine grundsätzliche Klärung der Frage der Mitwirkungsrechte des Bundes bei völkerrechtlichen Verträgen, die sowohl in die Zuständigkeit der Europäischen Union als auch in die Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten fallen. Die Bundesregierung vertritt dazu im Zusammenhang mit einem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Westafrika die Auffassung, die Frage der Zustimmungspflicht sei allein anhand der in die Zuständigkeit der einzelnen Staaten fallenden Vertragsbestandteile zu beantworten, nicht aber aufgrund einer Betrachtung des gesamten Vertrages. Für diese Sichtweise gebe es sicherlich durchaus beachtliche Argumente; gleiches gelte aber auch für die gegenteilige Auffassung, erklärte Lammert.
Die Mitwirkung nationaler Parlamente schon am Zustandekommen völkerrechtlicher Verträge werde wegen der zunehmenden Bedeutung internationaler Abkommen in vielen Fällen zu einer wesentlichen Bedingung auch für die Akzeptanz dieser Verträge, wie etwa am Beispiel des Freihandelsabkommens TTIP deutlich werde. Der Bundestagspräsident hat daher den Rechtsausschuss und die Fraktionen des Deutschen Bundestages gebeten, sich mit der Frage der parlamentarischen Beteiligungsrechte bei gemischten Abkommen zu befassen und möglichst eine einvernehmliche Position zu entwickeln. Er hoffe, dass dadurch eine verfassungsgerichtliche Klärung vermieden werden könne. (24.09.2015)