Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Web- und Textarchiv > Textarchiv
Der Bundestag will EU-Vorgaben zur Transparenz bei Wertpapier-Emittenten umsetzen. © pictur-alliance/Ulrich Baumgarten
Der Bundestag wird sich am Donnerstag, 1. Oktober 2015, mit einem weiteren Bereich der Finanzmarktregulierung und europäischen Harmonisierung abschließend befassen. Zur Abstimmung im Anschluss an die um 16.55 Uhr beginnende halbstündige Debatte steht der Gesetzentwurf zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie in nationales Recht, der von der Bundesregierung vorgelegt wurde (18/5010, 18/5272). Mit dem Gesetzentwurf sollen Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten von Wertpapieren in der EU weiter harmonisiert und Meldepflichten bei Erwerb beziehungsweise Veräußerung bedeutender Beteiligungen geändert werden.
Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Die Regelungen haben auf dem Kapitalmarkt eine große Bedeutung. Vor allem die Änderung der Meldepflichten war in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses umstritten. Der Gesetzentwurf sieht eine Meldepflicht über den Übergang von Aktien bereits zum Zeitpunkt des Kaufs vor, wenn der Käufer noch kein Eigentümer der Aktien ist. Das Eigentum wird in der Regel erst dann erworben, wenn die Aktien ins Depot eingebucht werden. Erst dann hat der Aktionär auch Stimmrecht auf der Hauptversammlung. Meldungen über den Erwerb von Aktienpaketen bereits zum Zeitpunkt des Kaufs könnten zu Irritationen auf den Märkten führen, war gewarnt worden.
Bei dem Vorhaben geht es auch um das sogenannte "Delisting" von Aktiengesellschaften. Das bedeutet, dass Unternehmen, deren Aktien bisher an der Börse gehandelt werden, von der Börse genommen werden. Künftig soll den freien Aktionären eine Abfindung angeboten werden müssen. Die Höhe der Abfindung könnte sich nach Vorstellungen der Koalitionsfraktionen an der Höhe des Durchschnittskurses der letzten drei Monate orientieren. Mehrere Verbände hatten in der Anhörung das Verfahren abgelehnt.
Die Bankenverbände hatten auf ein Problem mit den bereits vorliegenden Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD aufmerksam gemacht. Danach sollen die Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge in der Höhe begrenzt werden; im deutschen Girocard-System würden die Entgelte zwischen Händlern und Kartenherausgebern jedoch frei verhandelt. Dies könne zu höheren Kartenpreisen für Verbraucher führen.
Abgestimmt wird über die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (18/6220) und über einen gemeinsamen Entschließungsantrag der Linken und Grünen (18/6221). Darin wird gefordert, die Berichtspflichten auf die Veröffentlichung länderspezifischer Daten auf international tätige Unternehmen aller Branchen auszuweiten und sich dabei an der Position des Europäischen Parlaments zur langfristigen Einbeziehung der Aktionäre und der Erklärung der Unternehmensführung zu orientieren. (hle/30.09.2015)