Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Web- und Textarchiv > Textarchiv
Die Entsorgung von Atommüll in Deutschland soll sicherer werden. Um das zu gewährleisten, will die Bundesregierung die im Juli 2011 von der Europäischen Union beschlossene Richtlinie für die verantwortungsvolle und sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle (2011/70/Euratom) umsetzen. Über einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Atomgesetzes (18/5865) und die Beschlussempfehlung des Umweltausschusses (18/6234) stimmt der Bundestag am Donnerstag, 15. Oktober 2015, nach 45-minütiger Aussprache ab voraussichtlich 17.15 Uhr ab.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Der Gesetzentwurf übernimmt die in der EU-Richtlinie enthaltenen Pflichten für die Betreiber von Anlagen und Einrichtungen, die ihren Schwerpunkt im Bereich der Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle haben. Darüber hinaus will die Bundesregierung die Betreiber zu regelmäßigen Sicherheitsüberprüfungen verpflichten. Außerdem wurden gesetzliche Regeln zur Aufstellung des Nationalen Entsorgungsprogramms aufgenommen.
Zur Erstellung eines solchen Programms sind die Mitgliedstaaten durch die EU-Richtlinie verpflichtet. Die Bundesregierung hat ihr Nationales Entsorgungsprogramm am 12. August 2015 beschlossen (18/5980). Es legt die deutsche Strategie für die sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle dar. Wegen der laufenden Beratungen der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe (Endlagerkommission) steht das Programm jedoch ausdrücklich unter Revisionsvorbehalt.
In seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf urteilt der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung des Bundestages, die vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen würden zu einer „erhöhten nuklearen Sicherheit und im Rahmen der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie zu einem verbesserten Schutz auch der natürlichen Lebensgrundlagen“ beitragen.
Das Ziel, „Leben, Gesundheit und Sachgüter vor den Gefahren der Kernenergie und der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlen zu schützen“, werde durch die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie „stärker als bisher gefördert“. (joh/09.10.2015)