Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Web- und Textarchiv > Textarchiv
Der Bundestag hat am Donnerstag, 15. Oktober 2015, den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwürfen zur völkerrechtlichen Ratifizierung (18/5219) sowie der nationalen Umsetzung des Nagoya-Protokolls (18/5321) auf Empfehlung des Umweltausschusses (18/6384) zugestimmt. Mit dem 2010 auf der zehnten Vertragsstaatenkonferenz der UN-Biodiversitätskonvention angenommenen Nagoya-Protokoll soll der Zugang zu genetischen Ressourcen geregelt und ein fairer Verteilungsausgleich zwischen Herkunftsländern und Verarbeitungsstaaten erreicht werden. Insbesondere an der Umsetzung des Nagoya-Protokolls in deutsches Recht gab es im Verlauf der Debatte deutliche Kritik seitens der Oppositionsfraktionen. Rednerinnen von Linksfraktion und Grünen nahmen dabei Bezug auf die bei einer Expertenanhörung deutlich gewordene Ablehnung der Umsetzungspläne.
Mit dem Nagoya-Protokoll und seiner Umsetzung werde der Biopiraterie „wirksam ein Riegel vorgeschoben“, sagte zu Beginn der Debatte Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD), Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium. Wenn die Herkunftsländer der genetischen Ressourcen wie Tropenwäldern, seltenen Pflanzen oder Korallenriffs an den Gewinnen der späteren Vermarktung beteiligt werden, werde ein starker wirtschaftlicher Anreiz für den Naturschutz weltweit geliefert.
Der vorgelegte Umsetzungsentwurf, so die Staatssekretärin weiter, sehe vor, dass das Bundesamt für Naturschutz (BfN) kontrolliert, ob sich die Nutzer der genetischen Ressourcen an die Gesetze in den Herkunftsländern halten.
Das BfN sehe sich nach eigener Aussage weder dazu in der Lage, den Vollzug des Nagoya-Protokolls zu gewährleisten noch könne es die geforderte Beratung der nichtkommerziellen Grundlagenforschung bieten, entgegnete Birgit Menz (Die Linke). „Hier müssen die entsprechenden Planstellen geschaffen werden“, forderte sie.
Ein weiterer Kritikpunkt sei, dass weder für die Grundlagenforschung noch für die Wirtschaft ausreichend Rechtssicherheit geschaffen werde, wie bei der Anhörung deutlich geworden sei. „Das ist ein großes Problem“, sagte Menz. Das Gesetz verhindere eben nicht, dass deutsche Patente vergeben werden, obwohl der Zugang zu den genetischen Ressourcen illegal erfolgt sei. „Was Sie hier anbieten, ist schlichtweg nicht gut genug“, lautete das Fazit der Linke-Abgeordneten.
Die Verabschiedung der beiden Gesetzentwürfe sei ein historischer Moment und unterstreiche Deutschlands führende Rolle in der internationalen Naturschutzpolitik, sagte hingegen Dr. Klaus-Peter Schulze (CDU/CSU). Das Nagoya-Protokoll sei ein Instrument im Kampf gegen die Biopiraterie und könne einen Beitrag zum Schutz der indigenen Völker leisten, wenn die Nationalstaaten die Vorteile, die sie erhalten würden, an die indigenen Völker weiterleiten.
Schulze ging auch auf die Probleme des BfN ein. Die Koalitionsfraktionen, so sagte er, hätten als Folge der Anhörung mit einem Entschließungsantrag den Gesetzentwurf dahingehend geändert, dass über die geplanten Ausweitung um drei Stellen für das Haushaltsjahr 2016 eine Analyse erfolgen solle, „wie hoch der Antragsberg ist und wie die Abarbeitung erfolgt“. Dann wisse man, ob ein Stellenaufwuchs in den kommenden Jahren benötigt werde, sagte der Unionsabgeordnete. „Wir wollen keinen Papiertiger, aber auch keine überbordende Bürokratie“, so Schulze.
Beim Nagoya-Protokoll gehe es um Gerechtigkeit, sagte Steffi Lemke (Bündnis 90/Die Grünen). Daher stimme ihre Fraktion dem Entwurf zur Ratifizierung zu. „Dann ist aber auch Schluss mit lustig“, stellte sie klar. Was mit dem Gesetzentwurf zur Umsetzung erfolge, „ist das Gegenteil von dem, was im Nagoya-Protokoll gefordert wird“. Das hätten sämtliche Sachverständige bei der Anhörung im Umweltausschuss deutlich gemacht. „Mit dem Gesetzentwurf wird das Abkommen unterminiert und ad absurdum geführt“, sagte Lemke.
Nicht nachvollziehbar ist auch aus Sicht der Grünenabgeordneten, dass lediglich die öffentlich-rechtliche Forschung – nicht aber die private Forschung meldepflichtig sei. „Das ist falsch und das Gegenteil dessen, was das Nagoya-Protokoll fordert“, sagte sie. Ein weiterer Kritikpunkt sei, dass als genetische Ressource nur erfasst wird, was seit Inkrafttreten des Nagoya-Protokolls benutzt wird. „Die in den Jahren davor gesammelten Ressourcen werden von ihrem Gesetzentwurf überhaupt nicht erfasst“, kritisierte Lemke.
Carsten Träger (SPD) pflichtete seinem Koalitionskollegen Schulze bei und betonte, man habe den in der Anhörung vernommenen Sorgen durchaus Rechnung getragen. So werde die Stellenausstattung im BfN einer jährlichen Evaluierung unterzogen. Außerdem seien einige Rechtsbegriffe konkretisiert und das Patentgesetz so geändert worden, „dass nachvollzogen werden kann, ob das biologische Material aus anderen Ländern legal erlangt wurde“.
Gegen das Votum der Opposition lehnte der Bundestag einen Entschließungsantrag der Grünen (18/6394) zum Umsetzungsgesetz ab. Darin hatten die Grünen die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, für eine abschreckende Wirkung gegen Biopiraterie zu sorgen und bei Verstößen auch weitergehende Möglichkeiten im Rahmen des Patent- und Strafrechts aufzunehmen. (hau/15.10.2015)