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Nach dem Willen der Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen sollen die ursprünglich für das Betreuungsgeld vorgesehenen Haushaltsmittel von einer Milliarde Euro jährlich dauerhaft in den Ausbau der Betreuung von Kleinkindern investiert werden. Über die entsprechenden Anträge der Linken und Grünen (18/6041, 18/6063) debattiert der Deutsche Bundestag abschließend am Donnerstag, 5. November 2015, ab 16.10 Uhr.
Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Der Familienausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung (18/6200) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, die beiden Anträge abzulehnen. Über den Antrag der Linken stimmt der Bundestag namentlich ab. Ebenso spricht sich der Ausschuss mehrheitlich dafür aus, den Gesetzentwurf der Linksfraktion (18/5), mit dem das am 1. August 2013 in Kraft getretene Betreuungsgeldgesetz aufgehoben werden soll, abzulehnen.
Nach Ansicht der Koalitionsfraktionen ist eine formale Aufhebung des Betreuungsgeldgesetzes nicht notwendig, da das Bundesverfassungsgericht das Gesetz mit seinem Urteil vom 21. Juli dieses Jahres für verfassungswidrig und somit für nichtig erklärt habe. Union und SPD verweisen zudem darauf, dass gemäß der Einigung zwischen der Bundesregierung und den Ministerpräsidenten der 16 Bundesländer die bis zum Jahr 2018 eingeplanten Haushaltsmittel für das Betreuungsgeld vor dem Hintergrund der Flüchtlingskrise den Ländern für den Ausbau der Kinderbetreuung zur Verfügung gestellt werden sollen. Es sei allerdings Sache der Länder, über die konkrete Verwendung der Gelder zu entscheiden.
Die CDU/CSU argumentiert, dass wegen des gewährten Bestandsschutzes für die derzeitigen Bezieher des Betreuungsgeldes dafür deutlich weniger Mittel zur Verfügung stünden. Im kommenden Jahr seien es 339 Millionen Euro, im Jahr 2017 774 Millionen Euro und 870 Millionen Euro im Jahr 2018. Die SPD meldet in dieser Frage allerdings Diskussionsbedarf in der Koalition an. Schließlich seien die Kosten für das Betreuungsgeld mit jährlich einer Milliarde Euro eingeplant gewesen. Nach Ablauf des Bestandschutzes müsse deshalb grundsätzlich über die genaue Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel beraten werden. Es sei aber ein großer Erfolg der Koalition, dass die Mittel grundsätzlich für die Familienpolitik zu sichern.
Linke und Grüne bezweifeln jedoch, dass alle Bundesländer die zugesagten Mittel auch wirklich in den Ausbau der Kinderbetreuung investieren. Dies verstoße aber gegen das verfassungsrechtliche Gebot, gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland herzustellen.
Beide Fraktionen fordern die Bundesregierung deshalb auf, die Mittel direkt in den quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung zu investieren. (aw/29.10.2015)