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Geschädigte Kapitalanleger haben dank des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG) die Möglichkeit, ihre Ansprüche gebündelt vor Gericht geltend machen zu können. Mit der Folge von geringeren Prozesskosten für den Einzelnen und insgesamt einer effektiveren Durchsetzung des Schadensersatzanspruches. Wollen aber mehrere Kläger, die von exakt dem gleichen Problem im Bereich des Konsum von Lebensmitteln und Industrieprodukten, der Versorgung mit Strom, Gas und Wasser, der Anmietung von Wohnraum und des Transports mit öffentlichen Verkehrsmitteln, ihren Anspruch gelten machen, können sie das nur unabhängig voneinander auf dem Wege des Individualklagerechts. Das will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ändern und hat dazu einen Gesetzentwurf zur Einführung von Gruppenverfahren vorgelegt, über den der Bundestag am Donnerstag, 5. November 2015, im Anschluss an die um 14.40 Uhr beginnende 45-minütige Debatte abstimmt.
Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Mit der Neuregelung will die Fraktion nach eigener Aussage sowohl dem Problem des mangelnden Zugangs zum Recht bei – auch kleineren – massenhaft auftretenden Individualschäden entgegentreten sowie dem daraus folgenden Defizit bei der Rechtsdurchsetzung. Die Abgeordneten verweisen in der Begründung zu ihrem Gesetzentwurf auch auf eine Empfehlung der Europäischen Kommission an die Mitgliedstaaten, kollektive Rechtsschutzverfahren einzuführen, um einen effektiveren Zugang zum Recht zu gewährleisten.
Diese Empfehlung enthalte eine Reihe gemeinsamer, nicht verbindlicher Grundsätze für kollektive Rechtsdurchsetzung, „mit der ein kohärentes allgemeines Konzept in der Europäischen Union ohne Harmonisierung der Systeme der Mitgliedstaaten gewährleistet werden soll“, heißt es weiter. In der Empfehlung würden die Mitgliedstaaten aufgefordert, innerhalb von zwei Jahren geeignete Maßnahmen einzuführen. Spätestens zwei Jahre nach der Umsetzung der Empfehlung werde die Kommission anhand der Jahresberichte der Mitgliedstaaten den Stand der Dinge prüfen und entscheiden, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind, um den in der Empfehlung gewählten allgemeinen Ansatz zu stärken, schreiben die Grünen.
Nach den Vorstellungen der Fraktion soll die mit dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz geschaffene Möglichkeit der Bündelung individueller Ansprüche, durch die Einführung eines Gruppenverfahrens, verallgemeinert und in die Zivilprozessordnung integriert werden.
Außerdem sollen die Zugangsschranken zum Gruppenverfahren gegenüber dem KapMuG abgesenkt werden, um eine stärkere Rechtsdurchsetzungswirkung zu erreichen. Schließlich soll ein angemessener Rahmen geschaffen werden, in dem die Zivilgerichte bei massenhaften Schadensfällen zu einer angemessenen Konfliktlösung beitragen können.
Während einer Expertenanhörung des Rechtsausschusses Mitte März 2015 fanden sich Befürworter wie auch Gegner der Neuregelung. So sprach sich der Vertreter der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. für die Einführung von Gruppenverfahren aus, da das bisherige Klagerecht nicht praxistauglich sei.
Aus Sicht des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) ist hingegen kein Defizit zu erkennen. Eine weitere Verfahrensart zu schaffen sei daher unnötig, urteilte der BDI-Vertreter. (hau/28.10.2015)