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Die Grünen wollen Diskriminierungen bei der Entlohnung von Frauen und Männern beseitigen. © pa/chromorange
„Frauen verdienen gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit“ – so haben Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag (18/6550) überschrieben, der am Freitag, 6. November 2015, im Bundestag erstmals beraten wird. Die Debatte beginnt um 12.45 Uhr und dauert eine Stunde. Die Grünen stellen fest, dass Frauen auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt sind und im Durchschnitt nach wie vor rund 22 Prozent weniger verdienen als Männer.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Die Fraktion fordert die Bundesregierung auf, ein Gesetz für mehr Entgeltgleichheit vorzulegen. Danach müssten die Tarifpartner alle künftigen und innerhalb von fünf Jahren alle bestehenden Tarif- und Firmentarifverträge eigenverantwortlich auf Entgeltdiskriminierungen überprüfen. Gleiches solle für die Entgeltregelungen von tarifungebundenen Betrieben gelten.
Die Betriebe – auch jene, die dem Tendenzschutz unterliegen wie etwa kirchliche Einrichtungen – und der gesamt öffentliche Dienst sollten in eigener Verantwortung die innerbetriebliche Umsetzung von diskriminierungsfreien Tarif- und Firmentarifverträgen sowie nichttariflichen Entgeltregelungen auf Entgeltdiskriminierung überprüfen. Dabei sollten die Mitarbeitervertretungen einbezogen werden. Die Überprüfung solle zunächst für Betriebe ab zehn Beschäftigten vorgeschrieben werden. Ziel solle aber die Ausweitung auf alle Betriebe sein.
Die Überprüfung sollte anhand eines analytischen Arbeitsbewertungsverfahrens vorgenommen werden, schreiben die Grünen. Neben dem Grundgehalt sollen alle weiteren Entgeltbestandteile sowie Nacht-, Schichtarbeits- und Überstundenzuschläge berücksichtigt werden. Festgestellte Diskriminierungen sollten innerhalb einer festgelegten Frist beseitigt werden müssen.
Zugleich verlangt die Fraktion „hohe und abschreckende Sanktionen“ für den Fall, dass der Pflicht nach Überprüfung und Beseitigung von Diskriminierungen nicht nachgekommen wird. Damit die Beschäftigten grundsätzlich über ihre Löhne reden können, sollten entsprechende Verschwiegenheitsklauseln in Arbeitsverträgen untersagt werden.
Darüber hinaus fordert die Fraktion eine bessere personelle Ausstattung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, um wirksamer gegen Entgeltdiskriminierung vorgehen zu können. (vom/04.11.2015)