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Regelungen zur Terrorismusbekämpfung, die derzeit bis Januar 2016 befristet sind, sollen nach dem Willen der Bundesregierung um weitere fünf Jahre verlängert werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Regierung (18/5924) steht am Donnerstag, 5. November 2015, gegen 14 Uhr mit einer 45-minütigen Debatte zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.
Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Bei den betreffenden Regelungen geht es laut Bundesinnenministerium im Wesentlichen um nachrichtendienstliche Befugnisse zur Einholung von Auskünften bei Luftfahrtunternehmen, Kreditinstituten und Telekommunikationsdiensten. Die Regelungen wurden hauptsächlich nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 eingeführt.
Grundlage für den Gesetzentwurf ist ein Evaluierungsbericht von Wissenschaftlern des Instituts für Gesetzfolgenabschätzung, der nach Regierungsangaben gezeigt hat, dass die Befugnisse "wichtige Erkenntnisse für die Bekämpfung des Terrorismus erbringen" und dabei von den Nachrichtendiensten "maßvoll eingesetzt werden". So sind dem Ministerium zufolge beispielsweise im vergangenen Jahr 33 Anordnungen zur Einholung von Verkehrsdaten-Auskünften bei Telekommunikationsanbietern ergangen. Dabei habe unter anderem einer Person die Werbung und Unterstützung zugunsten einer terroristischen Vereinigung nachgewiesen werden können.
Mit der neuerlichen Befristung bis zum 10. Januar 2021 soll laut Vorlage auch gesetzgeberisch gewährleistet werden, "dass die weitere Entwicklung im Blick bleibt". Daher sollen die Befugnisse vor Ablauf der neuen Frist erneut evaluiert werden. (sto/27.10.2015)