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Der Deutsche Bundestag stimmt am Donnerstag, 12. November 2015, über einen Gesetzentwurf zur Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen (18/5326) ab. Mit dem Regierungsentwurf soll die Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 umgesetzt werden, nach der die Verfahren zur Anerkennung von Qualifikationen in reglementierten Berufen in der EU modernisiert und vereinfacht werden sollen. Abgestimmt wird über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (18/6632). Die Debatte beginnt gegen 21.25 Uhr und dauert eine dreiviertel Stunde.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Deutliche Detailkritik hatte es an dem Entwurf sowie an dem Bericht zum Anerkennungsgesetz 2015 (18/5200) in einer Expertenanhörung am 30. September 2015 im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung gegeben, wenn auch die Experten grundsätzlich das Anerkennungsgesetz gelobt hatten. Auch deshalb hatten sich die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zu einem Entschließungsantrag entschlossen, den sie ebenso wie die genannten Drucksachen in der Ausschusssitzung am 4. November 2015 zur Abstimmung gestellt hatten. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen votierte dagegen, Die Linke enthielt sich.
Darin begrüßten die Koalitionsfraktionen, dass sich die Bundesländer verpflichtet haben, die für die Anerkennung der ausländischen Bildungsabschlüsse zuständigen Stellen und die von den Ländern finanzierte Zentralstelle für das ausländische Bildungswesen angemessen auszustatten. Gleichwohl sollten die Bundesländer dazu angeregt werden, noch stärker für ein transparent nachvollziehbares und vergleichbares Anerkennungsverfahren Sorge zu tragen. Ferner soll die Bundesregierung zügig prüfen, inwieweit begleitende finanzielle Unterstützungsangebote für Nachqualifizierungsmaßnahmen in Ergänzung zu bestehenden Angeboten notwendig sind. Ferner sollen die Verfahrenskosten sozialverträglich ausgestattet werden.
Grundsätzlich sollen mit dem Anerkennungsgesetz die Verfahren zur Bewertung ausländischer Berufsqualifikationen im Zuständigkeitsbereich des Bundes vereinfacht und für bisher nicht anspruchsberechtigte Zielgruppen geöffnet werden.
Doch viele Antragsteller hätten kaum Chancen auf Begleichung der Kosten, hatten die Fachleute gemahnt und würden deshalb keine Anerkennung ihrer Qualifikation erreichen. Auch müsse die Anerkennung beruflicher Abschlüsse erhöht werden, auch wenn kein formaler Abschluss vorliege aber Berufserfahrungen nachgewiesen werden könnten.
Abgestimmt wird auch über einen Entschließungsantrag der Grünen (18/6668), in dem unter anderem gefordert wird, die Finanzierung des Lebensunterhalts während einer Qualifizierungsphase so zu sichern, dass auch Geringverdienende die notwendige materielle Sicherheit für sich und ihre Familien haben, diesen Schritt auch zu gehen. (abb/rol/11.11.2015)