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Der Bundestag hat von Mittwoch, 11. November, bis Freitag, 13. November 2015, folgende Beschlüsse gefasst, zum Teil ohne vorherige abschließende Aussprache:
Keine Einbeziehung von Freiberuflern in die Gewerbesteuerpflicht: Gegen das Votum der Opposition hat es der Bundestag am 13. November abgelehnt, die Freien Berufe in die Gewerbesteuerpflicht einzubeziehen. Ein entsprechender Antrag der Linken (18/3838) wurde auf Empfehlung des Finanzausschusses (18/6396) abgelehnt. Die Linke hatte argumentiert, viele Kommunen litten unter chronischer Unterfinanzierung. Müssten auch Freiberufler Gewerbesteuer zahlen, würde dies die Einnahmen der Städte und Gemeinden stabilisieren. Die Fraktion empfahl, die Gewerbesteuer zu einer Gemeindewirtschaftsteuer weiterzuentwickeln.
Industrie 4.0 und Smart Services: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 13. November einen Antrag von CDU/CSU und SPD zu wirtschafts-, arbeits-, bildungs- und forschungspolitischen Maßnahmen für die Digitalisierung und intelligente Vernetzung von Produktions- und Wertschöpfungsketten (18/6643) angenommen. Damit wurde die Bundesregierung aufgefordert, die Umsetzung der digitalen Agenda und der Hightech-Strategie gemeinsam mit allen beteiligten Akteuren voranzubringen und damit die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands weiter zu stärken. Unter anderem soll der flächendeckende Breitbandausbau zügig vorangetrieben werden. Ebenso solle die fünfte Mobilfunkgeneration eingeführt werden. Die Forschung zu Industrie 4.0 müsse gefördert werden, heißt es weiter. Die Aus- und Weiterbildung müsse an die Erfordernisse der Industrie 4.0 angepasst und das Arbeiten in der Industrie 4.0 müsse gefördert werden. Start-up-Unternehmen sollten als „Innovationstreiber“ gefördert werden. Weitere Forderungen sind die Verbesserung der IT-Sicherheit und des Datenschutzes, die Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen und die Stärkung des Wissens- und Technologietransfers. Unter Industrie 4.0 wird die intelligente Vernetzung der Industrieproduktion verstanden, unter „smart services“ intelligente Dienstleistungen als Folge der Digitalisierung.
Gesetz gegen Doping beschlossen: Bei Enthaltung der Linken gegen die Stimmen der Grünen hat der Bundestag am 12. November den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung von Doping im Sport (18/4898) in der vom Sportausschuss geänderten Fassung (18/6677) beschlossen. Damit wird ein strafbewehrtes Verbot des Selbstdopings geschaffen, mit dem erstmalig gezielt dopende Leistungssportler erfasst werden, die sich mit Doping Vorteile in Sportwettbewerben verschaffen wollen. Eingeführt wird auch die Strafbarkeit von Erwerb und Besitz von Dopingmitteln auch bei geringer Menge, wenn damit Selbstdoping beabsichtigt ist. Die bisherigen besonders schweren Fälle und deren Ausgestaltung als Verbrechenstatbestände werden erweitert, was zur Folge hat, dass sie geeignete Vortaten für den Geldwäschetatbestand des Strafgesetzbuchs werden. Gerichte und Staatsanwaltschaften werden ermächtigt, Daten an die Nationale Antidopingagentur (Nada) zu übermitteln. Schiedsvereinbarungen in den Verträgen zwischen den Verbänden und den Sportlern bleiben zulässig. Die bisher im Arzneimittelgesetz geregelten Verbote und Strafbewehrungen werden in das Antidopinggesetz überführt und durch die ausdrückliche Erfassung von Dopingmethoden erweitert. Der Bundestag lehnte bei Enthaltung der Linken auch einen Entschließungsantrag der Grünen (18/6687) ab, in dem die Bundesregierung unter anderem aufgefordert wurde, einen neuen Gesetzentwurf vorzulegen, der unter anderem die Rolle und Unabhängigkeit der Antidoping-Ombudsperson stärken und der Dopingprävention einen größeren Stellenwert beimessen sollte. Gegen das Votum der Antragsteller lehnte der Bundestag einen Antrag der Linken (18/2308) auf Empfehlung des Sportausschusses (18/6678) ab, wonach die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Dopings im Sport vorlegen sollte.
Zweites Pflegestärkungsgesetz beschlossen: Gegen das Votum der Linken bei Enthaltung der Grünen hat der Bundestag am 13. November den zweiten Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (18/5926, 18/6182) in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung (18/6688) angenommen. Damit wird ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsinstrument mit fünf Pflegegraden eingeführt. Dadurch sollen die Inhalte der Pflegeversicherung und die pflegerische Leistungserbringungen auf eine neue pflegefachliche Grundlage gestellt werden. Erstmals werden alle für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit relevanten Kriterien in einer einheitlichen Systematik erfasst. Ergänzt und neu strukturiert werden die Vorschriften zur Sicherung und Entwicklung der Qualität in der Pflege. Der Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung wird um 0,2 Beitragssatzpunkte erhöht. Gegen die Stimmen der übrigen Fraktionen scheiterte Die Linke mit ihrem Entschließungsantrag (18/6692), einen Gesetzentwurf zur Einführung eines neuen Pflegebegriffs vorzulegen. Mit dem gleichen Stimmenverhältnis lehnte der Bundestag einen Antrag der Linken (18/5110) ab, in dem die Einführung einer Bürgerversicherung in der Pflege gefordert wird. Damit ließen sich Reformen wie die Einführung des neuen Pflegebegriffs und deutliche Leistungsverbesserungen schultern, argumentierte die Fraktion. Gegen das Votum der Opposition scheiterten die Grünen mit einem Antrag (18/6066), indem umfassende Maßnahmen gegen den Personalmangel in der Pflege gefordert werden. Unter anderem wollten die Grünen eine Pflege-Bürgerversicherung einführen und pflegende Angehörige stärker unterstützen.
Seearbeitsgesetz geändert: Einstimmig hat der Bundestag am 12. November den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Seearbeitsgesetzes (18/6162) in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung (18/6675) beschlossen. Damit werden die Reeder verpflichtet, eine Versicherung abzuschließen, die die Ansprüche der Besatzungsmitglieder in dem Fall finanziell abdeckt, dass ihnen der notwendige Unterhalt oder die notwendige Unterstützung durch den Reeder vorenthalten wird und sie dadurch „im Stich gelassen“ sind. Ebenfalls geregelt wird die Pflicht der Reeder zur Entschädigung aller an Bord tätigen Seeleute oder von deren Hinterbliebenen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Die Vorschrift über die finanzielle Förderung der Seemannsmissionen in deutschen Seehäfen wird künftig als institutionelle Förderung ausgestaltet. Das Gesetz tritt nicht erst 2017, sondern bereits nach der Verkündung in Kraft.
Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur: Gegen das Votum der Linken hat der Bundestag am 12. November den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur ersten Änderung des Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaftsgesetzes (18/6487) au Empfehlung des Verkehrsausschusses (18/6669) angenommen. Damit werden die gesetzlich festgelegten Aufgaben der Gesellschaft um die Verteilung sonstiger Straßenbaumittel erweitert. Die Gesellschaft verteilt Mittel aus dem Gebührenaufkommen der Maut ausschließlich zur Finanzierung von Neubau, Ausbau, Erhaltung, Betrieb und Unterhaltung von Bundesfernstraßen. Der Haushaltsausschuss des Bundestages hatte am 13. November 2014 beschlossen, den Zahlungsverkehr für alle Ausgaben zur Finanzierung der Bundesfernstraßen ab 2016 über die Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft abzuwickeln. Sie soll künftig neben den Einnahmen aus der Lkw-Maut auch die konventionellen Haushaltsmittel für den Bundesfernstraßenbau über ihr Finanzmanagementsystem abwickeln können.
Anrechnung von NVA-Verletztenrente auf Grundsicherung im Alter: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 12. November den Antrag der Linken (18/3170) auf Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (18/5278) abgelehnt, die Verletztenrechte für ehemalige Angehörige der Nationalen Volksarmee der DDR (NVA) nicht auf die Grundsicherung im Alter anzurechnen. Bei der Verletztenrente geht es um eine Rente für Beschädigungen beim Wehrdienst der NVA. Die Linke wollte, dass die Verletztenrente der Unfallversicherung nicht als Einkommen herangezogen wird, wenn der Betreffende eine Altersrente unterhalb der Grundsicherungshöhe bezieht, sondern dass zumindest die Teile, die Ersatz für den immateriellen Schaden und den unfallbedingten Mehraufwand sind, nicht auf die Grundsicherung im Alter angerechnet werden.
Sozialrecht geändert: Bei Enthaltung der Opposition hat der Bundestag am 12. November den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Vorschriften (18/6284) in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung (18/6674) geändert. Im Rahmen der Nachweispflichten für die Kostenübernahme des Bundes bei der Grundsicherung im Alter und der Erwerbsminderung legen die Länder dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales für abgerufene Erstattungszahlungen Verwendungsnachweise als Quartals- und Jahresnachweise vor. Die bislang geltende Übergangsregelung lief Ende 2014 aus, die seither geltende Regelung hat sich den Angaben zufolge als nicht durchführbar und nicht erforderlich erwiesen. In der Statistik für die Hilfe zum Lebensunterhalt wurde der Berichtszeitraum für Leistungen zur Deckung von Bedarfen für Bildung und Teilhabe erweitert, um diese Leistungen künftig vollständig erfassen zu können Im Recht der Arbeitsförderung werden ausbildungsbegleitende Hilfen für Asylbewerber mit dem Status „Geduldete“ geöffnet, um Ausbildungsabbrüche zu verhindern. Eine für den 1. August 20166 beschlossene Herabsetzung der Voraufenthaltsdauer für Geduldete und bestimmte Personengruppen mit einer Aufenthaltserlaubnis von vier Jahren auf 15 Monate im Bundesausbildungsförderungsgesetz wird vorgezogen, damit diese Personen bestimmte BAföG-Leistungen früher in Anspruch nehmen können. Das Gesetz enthält darüber hinaus Änderungen im Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte und zur Weiterentwicklung der Hofabgabeverpflichtung für Landwirte. Verbessert werden in diesem Bereich die Hinzuverdienstmöglichkeiten für Rentner. Die gesetzliche Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld wird von sechs auf zwölf Monate erhöht. Die bis Ende 2015 befristete Sonderregelung zur verkürzten Anwartschaftszeit des Arbeitslosengelds für Beschäftigte mit überwiegend kurzen Zeitverträgen wird bis Ende 2015 verlängert.
Gesetz zur EU-Mobilitätsrichtlinie beschlossen: Bei Enthaltung der Linken hat der Bundestag am 12. November den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinie (18/6283) in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung (18/6673) angenommen. Dabei geht es um Mindestvorschriften zur Erhöhung der Mobilität von Arbeitnehmern zwischen den EU-Mitgliedstaaten, indem der Erwerb und die Wahrung von Zusatzrentenansprüchen verbessert wird. Die EU-Vorgaben werden in das deutsche Betriebsrentengesetz übernommen. Die Kürzung der Unverfallbarkeitsfristen für den Erwerb von Betriebsrentenanwartschaften wird durch Änderungen bei der Bildung von Pensionsrückstellungen und der Abzugsfähigkeit von Zuwendungen an Unterstützungskassen im Einkommensteuergesetz umgesetzt. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat eine Regelung in das Gesetz zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen aufgenommen, die mehr Flexibilität bei Pensionsfonds als „Durchführungsweg“ der betrieblichen Altersversorgung ermöglicht. Die neuen Regelungen gelten sowohl für Beschäftigte, die zwischen den Mitgliedstaaten zu- und abwandern als auch für Beschäftigte, die innerhalb Deutschlands den Arbeitgeber wechseln. Das Gesetz tritt im Wesentlichen am 1. Januar 2018 in Kraft.
Anerkennung von beruflichen Qualifikationen: Gegen das Votum der Grünen bei Enthaltung der Linken hat der Bundestag am 12. November den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und anderer Gesetze (18/5326) auf Empfehlung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (18/6632) angenommen. Durch die Gesetzesänderungen wird ein einfacherer Zugang zur Anerkennung beruflicher Qualifikationen in der EU ermöglicht und die Anerkennungsverfahren werden beschleunigt. Ziel ist es, die Hürden für den Wechsel in einen anderen EU-Mitgliedstaat zu senken und die Mobilität der Arbeitnehmer zu erhöhen. Anträge und Unterlagen können innerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums künftig elektronisch übermittelt werden. Eingeführt wird ein Vorwarnmechanismus für gefälschte Berufsqualifikationsnachweise. Mit der Entgegennahme und Weitergabe von Anträgen und Unterlagen im Anerkennungsverfahren wird ein „einheitlicher Ansprechpartner“ betraut. Mit dem gleichen Stimmenergebnis verabschiedete der Bundestag eine Entschließung, in der angeregt wird, dass die Länder noch stärker für ein transparent nachvollziehbares und vergleichbares Anerkennungsverfahren sorgen. Die Bundesregierung solle prüfen, inwiefern begleitende finanzielle Unterstützungsangebote für Nachqualifizierungsmaßnahmen notwendig sind, etwa ein Darlehens- oder ein Stipendienprogramm. Der Bundestag sprach sich ebenso dafür aus, dass die Verfahrenskosten sozialverträglich ausgestaltet werden, da die Entscheidung für ein Anerkennungsverfahren maßgeblich von der Höhe der Verfahrenskosten geprägt werde. Keine Mehrheit fand bei Enthaltung der Linken ein Entschließungsantrag der Grünen (12/6668), wonach die Finanzierung des Lebensunterhalts während einer Qualifizierungsphase so gesichert werden sollte, dass auch Geringverdienende die notwendige materielle Sicherheit für sich und ihre Familien haben, diesen Schritt auch zu gehen.
Netzneutralität: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 12. November einen Antrag der Grünen (18/5382) auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (18/6402) abgelehnt, die Netzneutralität als Voraussetzung für eine gerechte und innovative digitale Gesellschaft effektiv gesetzlich zu sichern. Die Grünen wandten sich in ihrem Antrag gegen einen bevorzugten Transport bestimmter Inhalte, Arten oder Klassen im Internet und forderten eine gesetzliche Absicherung der Netzneutralität, die als Regulierungsziel in das Telekommunikationsgesetz aufgenommen werden sollte.
Bundeswehreinsatz in Darfur verlängert: Mit 516 Ja-Stimmen bei 57 Gegenstimmen und zwei Enthaltungen hat der Bundestag am 12. November die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der sogenannten Hybrid-Operation der Afrikanischen Union und der Vereinten Nationen in der westsudanesischen Provinz Darfur (UNAMID) verlängert. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (18/6639) zu einem Antrag der Bundesregierung (18/6503) vor. Damit können bis zu 50 Soldatinnen und Soldaten längstens bis Ende 2016 dort eingesetzt werden. Derzeit sind dort acht Soldatinnen und Soldaten im Hauptquartier in El Fasher im Einsatz. Sie unterstützen unmittelbar die Durchführung des Auftrags der Mission. Darüber hinaus ist Deutschland derzeit mit einem Polizisten dort vertreten. Der Einsatz dient dazu, den Konflikt in der Region Darfur beizulegen und die humanitäre Situation zu stabilisieren.
Bundeswehreinsatz in Südsudan verlängert: Mit 518 Ja-Stimmen bei 58 Gegenstimmen und zwei Enthaltungen hat der Bundestag am 12. November die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der von den Vereinten Nationen geführten Friedensmission in Südsudan (UNMISS) verlängert. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (18/6638) zu einem Antrag der Bundesregierung (18/6504) vor. Damit können bis zu 50 Soldatinnen und Soldaten längstens bis Ende 2016 in dem noch jungen afrikanischen Staat eingesetzt werden. Derzeit sind dort 16 Soldatinnen und Soldaten im Einsatz. Sie sind in den Führungsstäben der Mission tätig sowie mit Beratungs-, Verbindungs- und Beobachtungsaufgaben beauftragt.
Aktienrechtsnovelle 2016 beschlossen: Gegen das Votum der Linken bei Enthaltung der Grünen hat der Bundestag am 12. November den Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Aktiengesetzes (18/4349) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (18/6681) angenommen. Zwei Änderungen sollen es Firmen ermöglichen, ihr Eigenkapital zu stärken und damit krisenfester zu werden. Stimmrechtlose Vorzugsaktien können künftig zum Kernkapital zählen und Gesellschaften können Wandelschuldverschreibungen in Grundkapital umwandeln. Außerdem wird die Transparenz über die Eigentümer nicht börsennotierter Aktiengesellschaften erhöht. Aktiengesellschaften können nun stimmrechtslose Vorzugsaktien herausgeben, bei denen der Vorzug nicht nachzahlbar ist. Stattdessen kann der Vorzug in einer Mehrdividende bestehen. Die aktienrechtlichen Bestimmungen zu Wandelschuldverschreibungen geben bisher nur deren Inhaber, also dem Gläubiger, das Recht zum Umtausch in Unternehmensanteile. Mit der Novelle erhält auch das Unternehmen, also der Schuldner, die Möglichkeit zu einem solchen Umtausch. Das soll Gesellschaften helfen, eine Unternehmenskrise zu bewältigen oder zu vermeiden. Die vom Rechtsausschuss vorgenommenen Änderungen betreffen im Wesentlichen die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder bei sogenannten kleinen Aktiengesellschaften. Darüber hinaus wird auf die Regelung eines Nachweisstichtags bei Namensaktien verzichtet und die bisherige Rechtslage beibehalten. Verzichtet wird auch auf die relative Befristung von Nichtigkeitsklagen Gestrichen wird die bisherige gesetzliche Definition des gezeichneten Kapitals. Gegen das Votum der Opposition lehnte der Bundestag zwei Änderungsanträge der Grünen (18/6690, 18/6691) ab. Zum einen sollte darauf geachtet werden, dass die Vergütungsstaffelung im Unternehmen beim Vorstand nicht Maß und Bezug zu den Vergütungsgepflogenheiten und dem Vergütungssystem im Unternehmen verliert. Zum anderen sollten überhöhte Gehälter und „Phantasieabfindungen“ wirksam begrenzt werden.
Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen: Einstimmig hat der Bundestag am 12. November den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen und zur Änderung weiterer Gesetze (18/5920, 18/6290) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (18/6667) beschlossen. Mit dem Gesetz wird die Anwendung des gemeinsamen Meldestandards für den Informationsaustausch der Finanzbehörden in der EU geregelt. Der Finanzausschuss hat zudem eine Regelung aufgenommen, die die Finanzinstitute verpflichtet, die entsprechenden Daten und Informationen zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten. Eine weitere Vorschrift regelt die Aufbewahrung der Unterlagen durch die Finanzinstitute. Eine weitere Regelung besagt, dass bei der Erhebung der steuerlichen Ansässigkeit des Konteninhabers das Konto insoweit auch als „meldepflichtiges Konto“ gilt. Das maximale Bußgeld wird von 5.000 Euro auf 50.000 Euro angehoben. Bei der Abwicklung offener Immobilienfonds für inländische Grundstücke muss nicht mehr wie bisher zweimal Grunderwerbsteuer gezahlt werden. Ebenfalls einstimmig hat der Bundestag dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Mehrseitigen Vereinbarung vom 29. Oktober 20143 zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten (18/5919, 18/6291) auf Empfehlung des Finanzausschusses (18/6667) angenommen. Der Vereinbarung liegt der globale Standard zum automatischen Informationsaustausch zugrunde, den die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) auf Wunsch der 20 führenden Industrie- und Schwellenländer (G20) entwickelt hat.
Abgeltungsteuer bleibt: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 12. November einen Antrag der Linken (18/2014) abgelehnt, in dem gefordert wurde, die pauschale Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen abzuschaffen und stattdessen diese Einkünfte dem persönlichen _Einkommensteuersatz des Steuerpflichtigen zu unterwerfen. Mit dem gleichen Abstimmungsergebnis scheiterten die Grünen mit ihrem Antrag (18/6064), die Abgeltungsteuer auf Kapitaleinkünfte in Höhe von 25 Prozent noch in dieser Wahlperiode abzuschaffen und Kapitaleinkünfte wie Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne der progressiven Einkommensteuer zu unterwerfen. Schließlich fand auch ein weiterer Antrag der Grünen (18/6065) keine Mehrheit gegen das Votum der Opposition keine Mehrheit, wonach die Meldung von Kapitalerträgen für das Besteuerungsverfahren einheitlich für alle Kapitalerträge vorgenommen werden sollte, unabhängig vom Wohnsitz des Kontoinhabers. Einschränkungen bei der Ermittlungsbefugnis der Finanzbehörden in Bezug auf Kapitalerträge sollten abgeschafft werden, so die Grünen. Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Finanzausschusses (18/6667).
Klimakonferenz in Paris: Der Bundestag hat die Bundesregierung am 12. November aufgefordert, sich bei der Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen vom 30. November bis 11. Dezember 2015 in Paris für ein ambitioniertes und rechtsverbindliches internationales Klimaschutzabkommen für die Zeit ab 2020 einzusetzen. Entwicklungs-, Schwellen- und Industrieländer sollen nach ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit beteiligt werden. Es sollten Wege aufgezeigt werden, wie die bestehende Minderungslücke zur Einhaltung des Ziels, die Erderwärmung bis 2050 auf zwei Grad zu begrenzen, von allen Staaten gemeinsam geschlossen werden kann. Einen entsprechenden Antrag von CDU/CSU und SPD (18/6642) nahm er gegen das Votum der Opposition an. Gegen die Stimmen der übrigen Fraktionen scheiterten die Grünen mit ihrem Antrag (18/6648), auf der Klimakonferenz in Paris die Weichen für mehr Klimaschutz und globale Gerechtigkeit zu stellen. Unter anderem sollte nach dem Willen der Grünen in Paris darauf gedrungen werden, dass das Ziel, die Erderwärmung auf 1,5 bis höchstens zwei Grad Celsius zu begrenzen, völkerrechtlich bindend in einem neuen Abkommen verankert wird.
Roland Claus in das Sondergremium gewählt: Mit 430 Stimmen bei 109 Gegenstimmen und 44 Enthaltungen hat der Bundestag am 12. November die Abgeordneten Roland Claus (Die Linke) als Mitglied in das Sondergremium gemäß Paragraf 3 Absatz 3 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes gewählt. Als seinen Stellvertreter wählte das Parlament Dr. Dietmar Bartsch (Die Linke). Für Bartsch votierten 476 Abgeordnete, es gab 79 Gegenstimmen und 21 Enthaltungen. Abgestimmt wurde über den Wahlvorschlag der Linken (18/6630). Die sieben Mitglieder des Gremiums nehmen die Beteiligungsrechte des Bundestages bei Entscheidungen der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) wahr, wenn Aufkäufe von Staatsanleihen eines Euro-Mitgliedstaates auf dem Sekundärmarkt geplant sind und die Bundesregierung die besondere Vertraulichkeit geltend macht.
Roland Claus in das Vertrauensgremium gewählt: Mit 464 Stimmen bei 72 Gegenstimmen und 43 Enthaltungen hat der Bundestag am 12. November den Abgeordneten Roland Claus (Die Linke) auf Wahlvorschlag seiner Fraktion (18/6629) in das Vertrauensgremium gemäß Paragraf 10a Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung gewählt. Aufgabe des zehnköpfigen Gremiums ist die Bewilligung von Ausgaben, die der Geheimhaltung unterliegen. Dies betrifft die Wirtschaftspläne der Nachrichtendienste des Bundes, die dem Vertrauensgremium zur Beratung und Beschlussfassung im Rahmen der Haushaltsberatungen vorzulegen sind.
Beschlüsse zu Petitionen: Ohne Aussprache hat der Bundestag am 12. November Beschlüsse zu einer Reihe von Petitionen gefasst. Im Einzelnen wurden die Empfehlungen des Petitionsausschusses zu den Sammelübersichten 243 bis 248 übernommen (18/6561, 18/6562, 18/6563, 18/6564, 18/6565, 18/6566).
Sozialpakt der Vereinten Nationen: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 12. November einen gemeinsamen Antrag der Linken und der Grünen (18/4332) abgelehnt, das Fakultativprotokoll zum Sozialpakt der Vereinten Nationen zu zeichnen und zu ratifizieren. Der am 16. Dezember 1966 von der UN-Generalversammlung verabschiedete und am 3. Januar 1976 völkerrechtlich in Kraft getretene Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) enthält nach Darstellung der Opposition neben den wichtigsten wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten Forderungen nach der Gleichstellung der Geschlechter, ein umfassendes Diskriminierungsverbot und das Selbstbestimmungsrecht der Völker Mit dem Beitritt Deutschlands zu den Vereinten Nationen 1973 und der Ratifizierung des UN-Sozialpakts im gleichen Jahr ist der Sozialpakt geltendes Recht. Das am 10. Dezember 2008 von der UN-Generalversammlung verabschiedete Fakultativprotokoll ermöglicht unter anderem ein Verfahren, mit dem Einzelpersonen beim zuständigen UN-Ausschuss Beschwerde einlegen können, wenn sie ihre im Sozialpakt garantierten Rechte verletzt sehen. 17 Staaten haben das Fakultativprotokoll bisher ratifiziert, 45 haben es unterzeichnet, heißt es in dem Antrag. Deutschland gehöre nicht dazu. Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Menschenrechtsausschusses (18/6184).
Schutz der Meere: Jeweils gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 12. November Anträge der Linken (18/4809), den Meeresumweltschutz national und international zu stärken, und der Grünen (18/4814), den Schutz der Meere weltweit zu verankern, abgelehnt. Nach dem Willen der Linken sollte unter anderem bis 2020 ein Nulleintrag von gefährlichen Stoffen ins Meer durchgesetzt werden. Dem Antrag der Grünen zufolge sollte die Bundesregierung tätig werden, um den Verlust der Biodiversität sowie die Überdüngung und Vermüllung der Meere mit Plastik zu stoppen. Der Bundestag schloss sich einer Empfehlung des Umweltausschusses an (18/5243).
Kennzeichnung von Textilien: Bei Enthaltung der Opposition hat der Bundestag am 12. November den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Durchführung der EU-Verordnung Nr. 1007/2011 und zur Ablösung des Textilkennzeichnungsgesetzes (18/6488) in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung (18/6662) angenommen. Die EU-Verordnung enthält Vorschriften für die Verwendung von Bezeichnungen von Textilfasern und die Etikettierung und Kennzeichnung der Faserzusammensetzung von Textilerzeugnissen, Vorschriften über die Kennzeichnung nichttextiler Bestandteile tierischen Ursprungs (zum Beispiel Leder) und Vorschriften über die Bestimmung der Faserzusammensetzung durch quantitative Analyse. Mit dem Gesetz werden das Textilkennzeichnungsgesetz und weitere Gesetze an die EU-Vorgaben angepasst.
Doppelbesteuerungsabkommen mit China: Bei Enthaltung der Linken hat der Bundestag am 12. November dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Abkommen vom 28. März 2014 mit der Volksrepublik China zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (218/6449) auf Empfehlung des Finanzausschusses (18/6666) angenommen. Die Anrechnung nicht gezahlter, fiktiver chinesischer Quellensteuern auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren entfällt, was zu Steuermehreinnahmen von rund 100 Millionen Euro führen könnte. Das Abkommen regelt auch den steuerlichen Informationsaustausch mit China.
Bergerzeugnis als neue Qualitätsangabe für Lebensmittelspezialitäten: Einstimmig hat der Bundestag am 12. November den Entwurf der Bundesregierung zur ersten Änderung des Lebensmittelspezialitätengesetzes (18/6164) in der vom Ernährungsausschuss geänderten Fassung (18/6670) angenommen. Dabei geht es um die Umsetzung von EU-Vorgaben über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel und um die Neuregelung des Rechts der traditionellen Spezialitäten. Als fakultative Qualitätsangabe wurde der Begriff „Bergerzeugnis“ neu geschaffen. Mit dieser freiwilligen Qualitätsangabe können Lebensmittel gekennzeichnet werden, deren Rohstoffe - und bei tierischen Erzeugnissen auch das Futter für die Nutztiere - überwiegend aus der Bergregion stammen und – bei Verarbeitungserzeugnissen – auch die Verarbeitung grundsätzlich in der Bergregion stattfindet.
Deutscher Vorsitz in der OSZE 2016: Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Enthaltung der Opposition hat der Bundestag am 12. November einen Antrag von CDU/CSU und SPD mit dem Titel „40 Jahre nach Helsinki, 25 Jahre nach Paris – Den deutschen OSZE-Vorsitz 2016 für neue Impulse hin zu einer auf Dialog, Vertrauen und Sicherheit ruhenden Friedensordnung in Europa zu nutzen“ (18/6641) angenommen. Damit wurde die Bundesregierung unter anderem aufgerufen, den Schwerpunkt ihres Vorsitzes in der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) im nächsten Jahr auf das Krisenmanagement zu legen, vor allem auf die Überwindung der Ukraine-Krise, aber auch auf die weiteren Konflikte im OSZE-Raum (Abchasien, Südossetien, Berg-Karabach, Transnistrien) und in potenziell weiteren Krisenregionen. Gegen die Stimmen der Antragsteller hat der Bundestag zudem einen Antrag der Linken (18/5108) auf Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (18/6377) abgelehnt, den deutschen OSZE-Vorsitz für Frieden und Abrüstung zu nutzen. Ebenfalls gegen die Stimmen der Antragsteller scheiterten die Grünen mit einem Antrag (18/6199), den deutschen OSZE-Vorsitz 2016 zur Stärkung der OSZE zu nutzen. Unter anderem sollte sich die Bundesregierung während des deutschen Vorsitzes für die Stärkung der „menschlichen Dimension“ stark machen. Der Bundestag folgte auch hier einer Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (18/6375).
Untersuchungsausschuss „Terrorgruppe NSU II“ eingesetzt: Einstimmig hat der Bundestag am 11. November dem gemeinsamen Antrag von CDU/CSU, SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen (18/6330) in der vom Geschäftsordnungsausschuss geänderten Fassung (18/6601) angenommen. Der 3. Untersuchungsausschuss in der laufenden Wahlperiode ist zugleich der zweite Untersuchungsausschuss, der den Komplex der Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) zum Gegenstand hat. Ziel ist es, noch offene Fragen im Zusammenhang mit der Terrorgruppe, den ihr zur Last gelegten Straftaten sowie zu ihrem Umfeld aufzuklären. Er soll an die Arbeit des NSU-Untersuchungsausschusses der vergangenen Wahlperiode anknüpfen und seither bekannt gewordene Fakten, die der frühere Ausschuss nicht behandeln konnte, verarbeiten. Der Geschäftsordnungsausschuss hatte in den Antrag folgenden Passus aufgenommen: „Der Deutsche Bundestag ist sich der verfassungsmäßigen Grenzen seines Untersuchungsrechts gegenüber den Sicherheits- und Ermittlungsbehörden der Länder bewusst. Er geht davon aus, dass im Verhältnis zu den Landesbehörden Beweisaufnahmen im Rahmen der Amtshilfe – wie im vorangegangenen 2. Untersuchungsausschuss der 17. Wahlperiode – durchgeführt werden können.“ (vom/13.11.2015)