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Der Bundestag hat das von der Bundesregierung eingebrachte Antidopinggesetz (18/4898) in der durch den Sportausschuss leicht geänderten Fassung (18/6677) verabschiedet. Für die Vorlage stimmten am Freitag, 13. November 2015, die Fraktionen von CDU/CSU sowie der SPD. Mit Enthaltung votierte die Linksfraktion, während die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Gesetz ablehnte. Durch die Regelung werden ab 2016 Dopingvergehen nicht nur durch Sportgerichte, sondern auch strafrechtlich verfolgt.
Mit Haftstrafen müssen künftig Leistungssportler rechnen, wenn sie Dopingmittel anwenden. Aber auch wenn sie im Besitz selbst geringer Mengen solcher Mittel sind, verbunden mit der Absicht, diese zur Leistungssteigerung anzuwenden. Zu den vom Sportausschuss eingefügten Änderungen gehört die Straffreiheit bei „tätiger Reue“, die Klarstellung, dass auch Doping im Ausland geahndet wird, wenn der Wettkampf in Deutschland stattfindet, und die Festschreibung einer Evaluation innerhalb von fünf Jahren.
Als wichtigen Schritt im Kampf gegen Doping bezeichneten Redner der Koalitionsfraktionen das Gesetz und verteidigten ebenso wie Vertreter der Bundesregierung die geplante Anwendung des Strafrechts gegen dopende Spitzensportler.
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sprach von einem sportpolitisch historischen Tag. Das Gesetz nannte er eine „Kampfansage gegen Täuscher und Trickser“. Es habe sich gezeigt, dass der Sport und seine Verbände Unterstützung im Kampf gegen Doping benötigten. „Die bekommen sie nun durch das Gesetz“, sagte Maas. Mit Blick auf die Olympiabewerbung Hamburg forderte er die Sportverbände auf, künftig Sportgroßereignisse nur noch in Staaten zu vergeben, in denen es ein Antidopinggesetz gibt.
Kritik gab es von den Oppositionsfraktionen. Seitens der Grünen war von einer Kriminalisierung der Sportler die Rede. Die Linksfraktion räumte zwar ein, dass das Gesetz grundsätzlich in die richtige Richtung gehe. Viele wichtige Punkte, die auch in der Expertenanhörung des Sportausschuss benannt worden seien, hätten aber keine Berücksichtigung gefunden.
Es sei richtig gegen Betrug und Doping vorzugehen, bestätigte Dr. André Hahn (Die Linke). Allerdings hätten sich Union und SPD bei dem verabschiedeten Gesetz lediglich auf den kleinsten gemeinsamen Nenner geeinigt. Dies sei wenig verwunderlich, da man sich innerhalb der Koalition bis vor Kurzem zu dem Thema „wie die Kesselflicker“ gestritten habe.
Nach Ansicht des Linke-Abgeordneten fehlen in dem Gesetz Regelungen zur Prävention sowie zur Schaffung einer wirklichen Ombudsmann-Stelle. Die derzeit ausgerechnet bei der Nationalen Antidopingagentur (Nada) angesiedelte Stelle helfe nicht weiter, so Hahn, der in dem Gesetz auch den Schutz für Hinweisgeber und die Möglichkeit des Entzuges der Approbation für Doping-Ärzte vermisste.
Nicht zuletzt mit Blick auf die aktuellen Skandale um große Sportverbände müsse man konstatieren, dass das Vertrauen in sportinterne Regelungen nicht mehr vorhanden ist, sagte Dr. Günter Krings (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesinnenministerium. Gerade in Sachen Antidopingkampf habe sich gezeigt, dass dem Sport die Ermittlungsmöglichkeiten fehlen. Das Strafrecht, so Krings, werde auch aus generalpräventiven Zwecken benötigt. „Wir brauchen es aber eben auch aus Repressionsgründen.“
Er verbinde seine Erwartungen an die neue Regelung damit, dass das Entdeckungsrisiko für den dopenden Sportler und seine Helfer deutlich gesteigert wird. Was den Vorwurf der Kriminalisierung angeht, so betonte der Innenstaatssekretär, „Leistungssportler, die dopen, sollen auch kriminalisiert werden“.
Die Integrität des Sports zu wahren, wie es das Gesetz als Ziel ausgebe, sei kaum möglich, wenn es diese Integrität gar nicht gebe, sagte Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen). Aus ihrer Sicht sind die Strukturen im heutigen Leistungssport von Grund auf falsch. „Daran ändert auch ein Antidopinggesetz nichts“, sagte sie.
Die Vorsitzende des Rechtsausschusses verwies auch darauf, dass das Strafrecht die Ultima Ratio darstelle. Doping, so ihre Einschätzung, sei daher kein Fall für das Strafrecht. Seine Bekämpfung sei vielmehr Aufgabe des organisierten Sports.
Kritik an Künasts „pauschaler Verurteilung des Sports“ übte Dagmar Freitag (SPD). Die Vorsitzende des Sportausschusses zeigte sich erfreut, dass es nach zwei Jahrzehnten teils kontroversester Diskussionen endlich ein Antidopinggesetz gebe. „Wir erleben einen Paradigmenwechsel“, sagte sie. Nicht nur das Umfeld der Sportler, sondern auch die Athleten selbst rückten nun im Falle eines Verdachts in den Mittelpunkt der Ermittlungen.
„Es geht um den Schutz der sauberen Sportler. Das ist unsere einzige Motivation“, sagte die SPD-Abgeordnete. Als absurd bezeichnete sie es, dass der erbittertste Widerstand gegen die Regelung von der Spitzenorganisation des organisierten Sports gekommen sei. Dabei würden durch das Gesetz die Sanktionsmöglichkeiten des Sports „weder geschwächt noch ausgehebelt, sondern ergänzt“, sagte Freitag.
Auch Eberhard Gienger (CDU/CSU) wandte sich gegen Pauschalverurteilungen des Sports, die nicht weiterhelfen würden. Die Vergangenheit habe gezeigt, dass der organisierte Sport die Dopingproblematik nicht in den Griff bekommen habe. Gerade vor dem Hintergrund, dass der Staat den Leistungssport finanziell fördere, sei der Antidopingkampf von großer Bedeutung. Daher werde das Gesetz gebraucht, „auch mit der Ultima Ratio des Strafrechts“, sagte Gienger.
Bei der sich der Debatte anschließenden Abstimmung wurde nicht nur das Gesetz angenommen, sondern auch zwei Initiativen der Oppositionsfraktionen abgelehnt. So fanden weder der Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/6687) noch der Antrag der Linksfraktion (18/2308, 18/6678) eine Mehrheit. (hau/13.11.2015)