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Der künftige automatisierte internationale Informationsaustausch über Finanzkonten hat am Donnerstag, 12. November 2015, in der Bundestagsdebatte einhellig Zustimmung gefunden. Umstritten blieb, wann im Gegenzug die pauschale Abgeltungsteuer in Deutschland abgeschafft werden soll - Berücksichtigung der Kapitalerträge wieder bei der Lohn- und Einkommensteuer. Auch zur Höhe des Bußgeldes bei Verstößen gingen die Meinungen von Koalition und Opposition auseinander. Die Gesetzentwürfe zur internationalen Vereinbarung und zur Umsetzung in Deutschland wurden gleichwohl einstimmig angenommen.
Dr. Mathias Middelberg (CDU/CSU) sprach von einem „Tag, den man feiern kann“, von einem „Riesenschritt in Sachen Steuergerechtigkeit“. Gerade die Deutschen hätten sich für den Datenaustausch stark gemacht. Erzielt worden sei „ein höchst bemerkenswertes Ergebnis“. Inzwischen wollten schon 74 Staaten dabei mitzeihen. Sie alle stünden dann „als Fluchtort für Kapitalvermögen nicht mehr zur Verfügung“. Ab 2018 gelte das auch für die Schweiz.
Die Abgeltungsteuer solle erst dann abgeschafft werden, wenn der Informationsaustausch eingeführt sei. Es dürfe „nicht der zweite vor dem ersten Schritt“ gemacht werden. Die vom Bundesfinanzministerium vorgesehene Bußgeldhöhe von 5.000 Euro sei bei den Ausschussberatungen schon auf 50.000 Euro pro Fall hochgeschraubt worden. Bei systematischen Verstößen fände dann ja ohnehin das Strafrecht Anwendung.
Richard Pitterle (Die Linke) ging auf die 5.000 Euro Bußgeld ein: „Welche Bank hätte sich von solchen Peanuts beeindrucken lassen?“, fragte er – wenn es andererseits womöglich um Millionen gehe. Es zeige sich, dass „Steuerhinterzieher bei der Großen Koalition eine starke Lobby haben“. Er forderte: Banken müssten ein Bußgeld von bis zu fünf Millionen Euro riskieren, wenn sie gegen die Konten-Meldepflicht verstießen.
Die Abgeltungsteuer gehöre sofort abgeschafft, meinte Pitterle. Mit der Zustimmung zur deutschen Umsetzung des internationalen Datenaustauschs sei die Begründung für die pauschale Abgeltung „hinfällig“. Dass Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble (CDU) sie erst in der nächsten Legislaturperiode abschaffen wolle, sei ein Beispiel für die „Verschleppungstaktik der Bundesregierung“.
Andreas Schwarz (SPD) erinnerte daran, dass die vielfältigen Bemühungen zur internationalen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Steuerkriminalität „über 40 Jahre gedauert“ hätten. Durch „aufgedeckte Fälle“ sei dann „Schwung“ in diese Bemühungen gekommen. Danach seien „in rekordverdächtiger Zeit“ das Abkommen und nun die Umsetzung in Deutschland gefolgt – ein Zeichen, „dass wir es ernst meinen mit der Bekämpfung von Steuerbetrug“.
Er verwies darauf, dass es nun faktisch zu einen „Ende des Bankgeheimnisses“ komme. Deshalb bleibe der Datenschutz bei dem neuen Verfahren „besonders wichtig“: „An ihm wird nicht gerüttelt.“ Die Höhe des Bußgeldes hätten die Koalitionsabgeordneten mit der Anhebung auf 50.000 Euro „deutlich verschärft“. Schwarz sprach sich für den Ankauf weiterer Steuer-CDs aus, damit auch künftig „zusätzlich Druck gemacht“ werde.
Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) begrüßte im Prinzip den automatisierten Datenaustausch, den ihre Fraktion „seit Jahren gefordert“ habe. Sie nannte es „nicht gut, dass an der Abgeltungsteuer weiter festgehalten“ werde. „Spätestens seit heute“ sei diese „endgültig verfassungswidrig“. Dass Union und SPD daran gleichwohl festhalten, hat nach ihrer Einschätzung nur einen Grund.
Im Koalitionsvertrag sei festgelegt: keine Steuererhöhung. Doch der Koalitionsvertrag stehe nicht über dem Grundgesetz. Zudem habe das Bundesfinanzministerium mal die Einschätzung abgegeben, dass die Abschaffung der Abgeltungsteuer nicht zu Mehreinnahmen führe, auch wenn Schäuble dies heute anders darstelle.
Grundlage der Debatte war der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes (18/5919), mit der die Vereinbarung über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Kraft gesetzt werden soll, die von der Bundesrepublik und 50 weiteren Staaten am 29. Oktober 2014 in Berlin unterzeichnet worden war. Zugleich ging es um den Entwurf eines Gesetzes zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen und zur Änderung weiterer Gesetze (18/5920, 18/6290), um den Vertragsinhalt in deutsches Recht umzusetzen.
Abgelehnt mit der Koalitionsmehrheit wurden drei Anträge der Opposition. Die Linke: 18/2014, Bündnis 90 / Die Grünen: 18/6064 und 18/6065. Grundlage für die Abstimmung war eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (18/6667).