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Der Bundestag hat am Freitag, 13. November 2015, einen Vorstoß der Fraktion Die Linke, die Gewerbesteuer der Kommunen zu einer Gemeindewirtschaftssteuer weiter zu entwickeln, abgelehnt. Für ihren entsprechenden Antrag (18/3838, 18/6396) fand die Fraktion Die Linke nur die Unterstützung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD lehnten den Vorstoß ab
Philipp Graf Lerchenfeld (CDU/CSU) sprach von einem „verführerischen Vorschlag“, dessen Verwirklichung allerdings zu einer starken Verlagerung von Bundesmitteln hin zu den Kommunen führen würde. Und das, obwohl der Bund in den letzten Jahren enorme Zahlungen an die Kommunen geleistet habe. Insgesamt würden die Kommunen 20 Milliarden Euro (von 2012 bis 2020) erhalten.
Zudem habe sich die finanzielle Situation der Kommunen deutlich verbessert. Man werde den Antrag außerdem ablehnen, da im Koalitionsvertrag festgelegt sei, keine Änderungen an der Gewerbesteuer vorzunehmen.
Mit diesem Argument wies auch Bernhard Daldrup (SPD) die Forderung der Linksfraktion zurück, der aber grundsätzliches Verständnis für den Antrag zeigte.
Die Kommunen hätten zurzeit jedoch nicht so sehr ein Einnahmenproblem, sondern ein Ausgabenproblem. Und darum kümmere sich die Koalition.
Auf Substanzverzehr und Verfall in vielen Kommunen wies Susanna Karawanskij (Die Linke) hin und forderte eine Verstetigung der Finanzausstattung für Städte und Gemeinden.
Das Geld für die Kommunen reiche nicht, viele Städte und Gemeinden seien hoch schuldet. Die Gewerbesteuer müsse daher stabiler und nachhaltiger gestaltet werden.
Britta Haßelmann (Bündnis 90/Die Grünen) unterstützte die Forderung der Linken. Der Antrag sei „richtig und wichtig“.
Über die Weiterentwicklung der Gewerbesteuer und die Einbeziehung der Freiberufler in die Steuerpflicht müsse gesprochen werden.
In ihrem Antrag verlangt die Linksfraktion, dass alle selbstständigen Tätigkeiten in Zukunft von der Gewerbesteuer erfasst werden sollen. Eine Ausnahme soll es nur für die Land- und Forstwirtschaft geben, fordert Die Einbeziehung der freien Berufe, die bisher nicht gewerbesteuerpflichtig sind, stärke die Einnahmen der Städte und Gemeinden und werde helfen, die Hebesätze zu stabilisieren, erwartet die Fraktion.
Es müsse durch die Ausweitung der Steuerpflicht nicht zu einer höheren steuerlichen Belastung kommen. Es soll einen angemessenen Freibetrag geben. Außerdem bleibe bei Einbeziehung in die Gewerbesteuer grundsätzlich die Möglichkeit, Gewerbesteuerzahlungen an die Gemeinde mit der Einkommensteuerschuld zu verrechnen.
Zur Begründung schreibt die Fraktion, viele Kommunen seien längst nicht mehr in der Lage, die Verhältnisse vor Ort aktiv zu gestalten. Ihre Handlungsfähigkeit sei stark eingeschränkt. „Eine nachhaltige Verbesserung der Situation der Kommunalfinanzen lässt sich nur erreichen, wenn die Einnahmen gestärkt werden“, stellt die Fraktion fest.
Daher müsse die Gewerbesteuer zu einer Gemeindewirtschaftssteuer weiterentwickelt werden. Die Beteiligung der Freiberufler an der Steuer sei gerechtfertigt, weil sie ebenfalls die kommunale Infrastruktur in Anspruch nehmen würden. (hle/13.11.2015)