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In den Plenarsitzungen von Mittwoch, 11. November, bis Freitag, 13. November 2015, debattiert der Bundestag unter anderem über 60 Jahre Bundeswehr, eine bessere Unterstützung von Flüchtlingen sowie Erwartungen an den deutschen OSZE-Vorsitz im kommenden Jahr. Auf der Tagesordnung steht außerdem der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Pflege, ein Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zum Thema Industrie 4.0 und Smart Services sowie ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung von Doping im Sport. Die Tagesordnung ist vorläufig und kann noch geändert werden.
Die Sitzungen werden live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Regierungsbefragung: Die Sitzung beginnt um 13 Uhr mit der Befragung der Bundesregierung zur vorangegangenen Kabinettsitzung sowie zu aktuellen Themen. Dafür sind 35 Minuten vorgesehen.
Fragestunde: Ab 13.35 Uhr folgt die eineinhalbstündige Fragestunde, in der schriftlich eingereichte Fragen der Abgeordneten (18/6602) von Vertretern der Bundesregierung mündlich im Plenum beantwortet werden.
Einsetzung des 3. Untersuchungsausschusses: Ab 15.05 Uhr schließt sich die abschließende Beratung eines fraktionsübergreifenden Antrags zur Einsetzung eines dritten Untersuchungsausschusses (18/6330) an. Er verfolgt das Ziel, die Verbrechen der rechtsradikalen Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) aufzuklären. Der Ausschuss mit dem Namen "Terrorgruppe NSU II" ist der dritte Untersuchungsausschuss in dieser Legislaturperiode und der zweite des Bundestages zu diesem Komplex. Der Geschäftsordnungsausschuss hat eine Beschlussempfehlung vorgelegt (18/6601). Die Aussprache wird 45 Minuten dauern.
Aktuelle Stunde: Gegen 15.50 Uhr folgt auf Verlangen der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen eine Aktuelle Stunde zum Thema "Haltung der Bundesregierung zur Statusfrage syrischer Flüchtlinge und zur Einschränkung des Familiennachzuges".
Die Sitzung endet voraussichtlich gegen 16.55 Uhr.
60 Jahre Bundeswehr: Der Sitzungstag beginnt um 9 Uhr mit einer vereinbarten Debatte zum Thema 60 Jahre Bundeswehr. Die offizielle Geburtsstunde der Bundeswehr schlug am 12. November 1955. An diesem Tag ernannte Theodor Blank, erster Verteidigungsminister der Bundesrepublik Deutschland, in Bonn die ersten 101 Freiwilligen zu Soldaten. Ihren Namen, der auf einen Vorschlag des FDP-Bundestagsabgeordneten und ehemaligen Wehrmachtgenerals Hasso von Manteuffel zurückgeht, erhielt die Bundeswehr allerdings erst am 1. April 1956 mit dem „Gesetz über die Rechtsstellung des Soldaten“ (Soldatengesetz). 85 Minuten sind für die vereinbarte Debatte vorgesehen.
Unterstützung von Flüchtlingen: Ebenfalls 85 Minuten lang berät der Bundestag im Anschluss ab 10.25 Uhr in erster Lesung über einen Antrag der Fraktion Die Linke (18/6644), in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, Flüchtlinge auf dem Weg in Arbeit zu unterstützen, ihre Integration zu befördern und Lohndumping zu bekämpfen.
Deutscher OSZE-Vorsitz 2016: Um 11.50 Uhr geht es weiter mit der einstündigen Debatte über mehrere Anträge zum Thema „Deutscher Vorsitz in der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) 2016“. Abgestimmt wird ein Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD (18/6641), in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, den deutschen Vorsitz 2016 für neue Impulse hin zu einer auf Dialog, Vertrauen und Sicherheit ruhenden Friedensordnung in Europa zu nutzen. Abschließend beraten werden auch ein Antrag der Fraktion Die Linke (18/5108, 18/6377) sowie ein Antrag der Grünen-Fraktion (18/6199, 18/6375), in denen die Bundesregierung ebenfalls aufgefordert wird, sich im Rahmen des Vorsitzes im kommenden Jahr für Frieden und Abrüstung sowie für eine Stärkung der OSZE einzusetzen. Die OSZE ist mit 57 Teilnehmern die einzige sicherheitspolitische Organisation, in der alle europäischen Länder, die Nachfolgestaaten der Sowjetunion, die USA, Kanada und die Mongolei vertreten sind. Die 1994 gegründete Organisation engagiert sich in den Bereichen Frühwarnung, Konfliktprävention, Krisenmanagement und -nachsorge.
Wahl zum Vertrauensgremium: Um 13.10 Uhr steht die Wahl eines Mitglieds des Vertrauensgremiums gemäß Paragraf 10a Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung auf der Tagesordnung. Abgestimmt wird über den Wahlvorschlag der Linken, Roland Claus in das Gremium aufzunehmen (18/6629). Aufgabe des zehnköpfigen Gremiums ist die Bewilligung von Ausgaben, die der Geheimhaltung unterliegen. Dies betrifft die Wirtschaftspläne der Nachrichtendienste des Bundes, die dem Vertrauensgremium zur Beratung und Beschlussfassung im Rahmen der Haushaltsberatungen vorzulegen sind. Die Wahl findet ohne vorhergehende Debatte statt und dauert voraussichtlich zehn Minuten.
Wahl zum Sondergremium: Weiter geht es um 13.20 Uhr mit der Wahl von Mitgliedern des Sondergremiums gemäß Paragraf 3 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes, die ebenfalls ohne vorhergehende Debatte erfolgt. Abgestimmt wird über den Wahlvorschlag der Linken (18/6630), Roland Claus als Mitglied und Dr. Dietmar Bartsch als Stellvertreter in das Gremium aufzunehmen. Die sieben Mitglieder des Gremiums nehmen die Beteiligungsrechte des Bundestages bei Entscheidungen der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) wahr, wenn Aufkäufe von Staatsanleihen eines Euro-Mitgliedstaates auf dem Sekundärmarkt geplant sind und die Bundesregierung die besondere Vertraulichkeit geltend macht. 20 Minuten sind für die Wahl vorgesehen.
Klimakonferenz in Paris: Ab 13.40 Uhr debattiert der Bundestag 45 Minuten lang in erster Lesung über drei Anträge zur UN-Klimakonferenz, die vom 30. November bis 11. Dezember 2015 in Paris stattfindet. Sowohl in dem Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD (18/6642) als auch in den Anträgen der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen (18/6648) und Die Linke (18/3313) wird die Bundesregierung aufgefordert, sich im Rahmen der Konferenz, auf der als Nachfolgevertrag für das Kyoto-Protokoll eine neue internationale Klimaschutz-Vereinbarung verabschiedet werden soll, für mehr Klimaschutz einzusetzen.
Schutz besonders gefährdeter Flüchtlinge: Einen besseren Schutz besonders gefährdeter Flüchtlinge in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften fordert die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (18/6646), der ab 14.25 Uhr 45 Minuten lang in erster Lesung beraten wird.
Austausch von Informationen über Finanzkonten: Ab 15.10 Uhr berät der Bundestag 45 Minuten lang abschließend über den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen und zur Änderung weiterer Gesetze (18/5920, 18/6290). Danach müssen Finanzinstitute künftig einmal im Jahr bestimmte Daten von Konten übermitteln, damit die Bundesrepublik Deutschland ihrer Verpflichtung zum Austausch von Informationen über Finanzkonten mit anderen Ländern nachkommen kann. Zur Begründung heißt es, in den zurückliegenden Jahren hätten sich grenzüberschreitender Steuerbetrug und -hinterziehung zu einer erheblichen Herausforderung für die Steuerverwaltungen der einzelnen Staaten entwickelt. Ebenfalls abgestimmt wird über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zu der mehrseitigen Vereinbarung vom 29. Oktober 2014 zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten (18/5919, 18/6291). Mit dem Gesetz soll eine Vereinbarung über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Kraft gesetzt werden, die die Bundesrepublik zusammen mit 50 weiteren Staaten am 29. Oktober 2014 unterzeichnet hat. Mit der Vereinbarung verpflichten sich die Vertragsparteien, die für Besteuerungsverfahren in anderen Vertragsstaaten erforderlichen Informationen über Finanzkonten regelmäßig zu erheben und den anderen Vertragsstaaten zu übermitteln. Außerdem werden zwei Anträge der Fraktionen Die Linke (18/2014) und Bündnis 90/Die Grünen (18/6064) zur Abschaffung der Abgeltungsteuer abschließend beraten. Abgestimmt wird zudem über einen Antrag der Grünen-Fraktion (18/6065), die Transparenz bei Kapitaleinkommen durch die Einführung des automatischen Austauschs von Informationen über Kapitalerträge auch im Inland zu stärken. Der Finanzausschuss hat eine Beschlussempfehlung vorgelegt (18/6667).
Menschenwürdiges Existenz- und Teilhabeminimum: Ein Antrag der Linksfraktion (18/6589), in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, „umgehend einen Gesetzesentwurf zum Verfahren der Ermittlung des Existenz- und Teilhabeminimums vorzulegen“, wird ab 15.55 Uhr 45 Minuten lang in erster Lesung im Plenum debattiert. Dem Antrag zufolge können „über sieben Millionen Menschen im Grundsicherungsbezug in Deutschland nicht in Würde leben“, da ihre Existenz nicht ausreichend gesichert sei. Grund dafür sei, dass die bisherigen Verfahren zur Ermittlung des Existenz- und Teilhabeminimums „in Kenntnis und zur Rechtfertigung eines im Vorfeld politisch gesetzten Ergebnisses festgelegt“ worden seien.
Aktienrechtsnovelle 2014: Ab 16.40 Uhr befassen sich die Abgeordneten abschließend mit einem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Aktiengesetzes (18/4349). Dazu liegt eine Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses vor (18/6681). Dadurch soll die Finanzierung von Aktiengesellschaften „flexibilisiert“ werden. Konkret sieht der Gesetzentwurf vor, dass Aktiengesellschaften künftig regulatorisches Kernkapital auch durch die Ausgabe von stimmrechtslosen Vorzugsaktien bilden können. Dazu soll ein „angemessener Gestaltungsspielraum“ geschaffen werden. Zudem soll künftig ein Umtauschrecht auch für den Schuldner von Wandelschuldverschreibungen in Anteile an dem Grundkapital der betreffenden Gesellschaft eingeführt werden. Laut Begründung des Gesetzentwurfs kann dies ein „sinnvolles Instrument sein, um eine Unternehmenskrise zu verhindern oder zu bewältigen“. In zweiter Beratung soll über zwei Änderungsanträge der Grünen (18/6690, 18/6691) abgestimmt werden, in denen es um die Angemessenheit von Vorstandsvergütungen geht. 45 Minuten sind für die Aussprache vorgesehen.
Panzerlieferung nach Katar: Weiter geht es um 17.25 Uhr mit einem Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen (18/6647), in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, die umstrittene Panzerlieferung nach Katar zu stoppen. Der Export von insgesamt 62 „Leopard 2“-Panzern und 24 Panzerhaubitzen in das Emirat war 2013 von der damaligen schwarz-gelben Bundesregierung genehmigt worden. 25 Minuten sind für die erste Lesung des Antrags eingeplant.
Bundeswehreinsatz im Südsudan (UNMISS): Anschließend diskutiert der Bundestag ab 19.25 Uhr über eine Verlängerung der Bundeswehrbeteiligung an der Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in der Republik Südsudan. Das Mandat zum Einsatz deutscher Soldaten hat der Bundestag zuletzt am 13. November 2014 verlängert. Es ist bis zum 31. Dezember 2015 gültig, die Personalobergrenze liegt bei 50 Soldaten. Für die Debatte über den Antrag der Bundesregierung (18/6504) und die namentliche Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (18/6638) stehen 30 Minuten zur Verfügung.
Kontrollgremiumgesetz: Über einen Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke zur Änderung des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes (18/6640) wird ab 19.55 Uhr eine halbe Stunde lang in erster Lesung beraten. Ebenfalls erstmals zur Debatte steht ein Antrag der Fraktion (18/6645), die parlamentarische Kontrolle der nachrichtendienstlichen Tätigkeit des Bundes zu verbessern. Die parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste übt das so genannte Kontrollgremium des Bundestages (PKGr) aus, dem derzeit neun Abgeordnete angehören. Verfassungsrechtlich ist das Gremium in Artikel 45d des Grundgesetzes verankert, seine konkreten Befugnisse finden sich im PKGr-Gesetz. Danach ist die Bundesregierung verpflichtet, das Gremium über die Tätigkeiten der Geheimdienste zu unterrichten. Das PKGr darf zudem Einsicht in einschlägige Regierungsberichte und Geheimdienstakten verlangen, Angehörige der Nachrichtendienste vorladen und Dienststellen besuchen. Beide Vorlagen sollen im Innenausschuss weiterberaten werden.
Bundeswehreinsatz in Darfur (UNAMID): Im Anschluss daran debattiert das Parlament ab 20.25 Uhr über eine Fortsetzung der Beteiligung deutscher Streitkräfte an der Friedensmission der Vereinten Nationen und der Afrikanischen Union im Sudan (UNAMID). Zuletzt hat der Bundestag am 13. November 2014 einer Beteiligung bis zum 31. Dezember 2015 zugestimmt. Das Mandat erlaubt den Einsatz von bis zu 50 Soldaten. Für die Aussprache über den Antrag der Bundesregierung (18/6503) und die namentliche Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (18/6639) stehen 30 Minuten zur Verfügung.
Netzneutralität: Weiter geht es um 20.55 Uhr mit der abschließenden Beratung eines Antrags der Grünen-Fraktion (18/5382, 18/6402), in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, sich für die dauerhafte Gewährleistung der Netzneutralität durch eine effektive und technologieneutrale Festschreibung auf nationaler und internationaler Ebene einzusetzen. Diese gesetzliche Absicherung müsse deutlich über die bisherigen Regelungen und Vorschläge der Bundesregierung hinausgehen, heißt es in dem Antrag. Darin wird auch der bevorzugte Transport bestimmter Inhalte, Arten oder Klassen von Anwendungen gegen Aufpreis abgelehnt. 30 Minuten sind für die Aussprache vorgesehen.
Debatten, deren Reden zu Protokoll gegeben werden:
Feststellung von Berufsqualifikationen: Gegen 20.35 Uhr verabschieden die Abgeordneten den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und anderer Gesetze (18/5326). Mit dem Gesetzentwurf soll die Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 umgesetzt werden, nach der die Verfahren zur Anerkennung von Berufsqualifikationen in reglementierten Berufen innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums modernisiert und weiter vereinfacht werden sollen. Der Bildungs- und Forschungsausschuss hat dazu eine Beschlussempfehlung vorgelegt (18/6632). Abgestimmt wird auch über einen Entschließungsantrag der Grünen (18/6668), die Finanzierung des Lebensunterhalts während der Qualifizierungsphase so zu sichern, dass auch Geringverdienende die notwendige materielle Sicherheit für sich und ihre Familien haben, diesen Schritt zu gehen.
Anerkennung von Kriegsdienstverweigerungen: Danach geht ein Antrag der Fraktion Die Linke (18/6363), in dem gefordert wird, die Anerkennung von Kriegsdienstverweigerungen zu erleichtern, in die erste Beratung. Unabhängig von der Aussetzung der Wehrpflicht bleibe das Recht für jeden und jede bestehen, den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen gemäß Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes zu verweigern, heißt es in der Vorlage. Die Bundesregierung solle noch in dieser Wahlperiode einen Gesetzentwurf zur Änderung des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes vorlegen, in dem die bislang geltende Begründungspflicht nach Paragraf 2 Absatz 2 für die Antragstellerinnen und Antragsteller entfällt. Stattdessen solle künftig die einfache Willenserklärung in Schriftform oder zur Niederschrift genügen, den Kriegsdienst aus Gewissensgründen zu verweigern.
Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinie: Im Anschluss beraten die Abgeordneten abschließend über einen von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinie (18/6283). Dazu liegt eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales vor (18/6673). Die Richtlinie aus dem Jahr 2014 sieht Mindestvorschriften zur Erhöhung der Mobilität von Arbeitnehmern zwischen den Mitgliedstaaten vor. So sollen durch die Verbesserung des Erwerbs und der Wahrung von Zusatzrentenansprüchen Hindernisse abgebaut werden, die sich aus Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung ergeben können. Der Gesetzentwurf sieht nun vor, die Vorgaben der Richtlinie in das Betriebsrentengesetz zu übernehmen. Im Einkommensteuergesetz soll es Anpassungen bei der Bildung von Pensionsrückstellungen und der Abzugsfähigkeit von Zuwendungen an Unterstützungskassen geben.
Änderungen in Sozialgesetzen und NVA-Verletztenrente: Weiter geht es mit der abschließenden Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Vorschriften (18/6284). Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat dazu eine Beschlussempfehlung vorgelegt (18/6674). Der Entwurf sieht unter anderem vor, geduldeten Flüchtlingen, die eine Ausbildung machen wollen, den Zugang zu ausbildungsfördernden Leistungen zu erleichtern. Ferner werden im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe) die Nachweispflichten der Länder in Bezug auf die Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung neu geregelt. Daten zum Bildungs- und Teilhabepaket sollen künftig öfter und detaillierter erhoben werden. Die Verletztenrente der Nationalen Volksarmee der DDR (NVA) wird zugunsten der Wehrdienstleistenden in der DDR neu geregelt. Außerdem enthält der Entwurf Änderungen bei der Alterssicherung der Landwirte. Hier sollen unter anderem die Hinzuverdienstmöglichkeiten während des Rentenbezugs verbessert werden. Abgestimmt wird kauch über einen Antrag der Linken, die Verletztenrente für ehemalige Angehörige der Nationalen Volksarmee der DDR (NVA) nicht auf die Grundsicherung im Alter anzurechnen (18/3170). Auch dazu liegt eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales vor (18/5278).
Seearbeitsgesetz: Danach stimmen die Abgeordneten über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des Seearbeitsgesetzes (18/6162) ab. Dazu liegt eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales vor (18/6675). Mit der Vorlage will die Bundesregierung Seeleute besser gegen finanzielle Risiken in möglichen Gefährdungssituationen absichern. Grundlage für das Gesetz sind Vorgaben des internationalen Seearbeitsübereinkommens von 2006. Da die bisherigen nationalen Rechtsvorschriften teilweise keine ausreichenden Bestimmungen enthielten, um den geänderten Vorgaben des Seearbeitsübereinkommens gerecht zu werden, erfolge nun eine Neuregelung. So werde das Seearbeitsgesetz auch für die Besatzungsmitglieder von unter deutscher Flagge fahrenden Handelsschiffen an die geänderten Anforderungen des Seearbeitsübereinkommens angepasst, schreibt die Bundesregierung.
Nachhaftung für Rückbau im Kernenergiebereich: Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Nachhaftung für Rückbau- und Entsorgungskosten im Kernenergiebereich (18/6615, 18/6671) geht anschließend in die erste Lesung. Ziel des Gesetzentwurfs ist es laut Bundesregierung, „die Verantwortung für nukleare Rückbau- und Entsorgungskosten, die – bereits nach geltendem Recht – bei den Kraftwerksbetreibern liegt, auch im Fall von Konzern-Umstrukturierungen (unter anderem Aufspaltung, Kündigung von Unternehmensverträgen) rechtssicher“ zu regeln. Dazu werde eine sogenannte eigenständige atomrechtliche Nachhaftung eingeführt, wonach die Muttergesellschaften der Betreiber von Kernkraftwerken für atomrechtliche Rückbau- und Entsorgungsverpflichtungen langfristig haften, heißt es weiter.
Änderung des Hochschulstatistikgesetzes: Um 21.55 Uhr geht es weiter mit der ersten Lesung des von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurfs zur Änderung des Hochschulstatistikgesetzes (18/6560). Mit der Vorlage will die Bundesregierung den Veränderungen der Hochschullandschaft Rechnung tragen. Die Bereitstellung von steuerungsrelevanten Informationen für die Hochschulpolitik, die Hochschulplanung und die Hochschulverwaltung sei Kernaufgabe der Hochschulstatistik, schreibt sie in dem Gesetzentwurf. Die Ermittlung von Faktoren für gelingende Bildungsverläufe sei für einen gezielten und ressourcenschonenden Einsatz von Haushaltsmitteln eine zentrale Voraussetzung, heißt es weiter.
Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft: Danach befasst sich der Bundestag abschließend mit dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaftsgesetzes (18/6487). Dazu liegt eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses vor (18/6669). Danach sollen künftig nicht mehr nur die Mittel aus der Lkw-Maut für den Bau, die Erhaltung und den Betrieb von Bundesfernstraßen von der Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft abgewickelt werden. Ab 2016 soll sie auch die Verteilung der sonstigen Mittel übernehmen, die den Ländern aus dem Bundeshaushalt dafür zur Verfügung gestellt werden. Die Gesetzesinitiative geht zurück auf einen Maßgabebeschluss des Haushaltsausschusses, den gesamten Zahlungsverkehr zur Finanzierung der Bundesfernstraßen über die Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft abzuwickeln.
Die Sitzung endet voraussichtlich gegen 21.45 Uhr.
Stärkung der Pflege: Der Sitzungstag beginnt um 9 Uhr mit der abschließenden Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurfs zur Stärkung der Pflege und zur Änderung weiterer Vorschriften (Zweites Pflegestärkungsgesetz; 18/5926, 18/6182). Im Mittelpunkt des Gesetzentwurfs steht der neue sogenannte Pflegebedürftigkeitsbegriff, mit dem festgelegt wird, wer bei bestimmten Einschränkungen welche Leistungen in Anspruch nehmen kann. Im vergangenen Jahr hatte das Parlament bereits den ersten Teil der Pflegereform gebilligt. Abgestimmt wird zudem über zwei Anträge der Opposition zum Thema Pflege. Die Fraktion Die Linke fordert in ihrem Antrag (18/5110, 18/6066), die Pflegeversicherung zu einer Bürgerversicherung weiterzuentwickeln, um „grundlegende Verbesserungen“ in der Pflege zu ermöglichen und „soziale Gerechtigkeit in der Pflegeversicherung“ zu schaffen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (18/6066) sichere und zukunftsfeste Rahmenbedingungen für die Pflege. Auch mit der Vorlage des zweiten Pflegestärkungsgesetzes sei eine Verbesserung der pflegerischen Versorgung keineswegs garantiert. Die Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs müsse sehr genau beobachtet und überprüft werden. Zentrale Probleme seien nach wie vor ungelöst, darunter der immer akuter werdende Personalmangel in der Pflege. Auch fehle eine dauerhaft tragfähige Finanzierung, die mit der Anhebung des Beitragssatzes in der Pflegeversicherung nur bis 2022 gesichert sei. Zudem mangele es an ausreichender Unterstützung für die pflegenden Angehörigen. Abgestimmt wird über die Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses (18/6688) und über einen Enschließungsantrag der Linken (18/6692). Für die Debatte ist eine Stunde vorgesehen.
Bekämpfung von Doping im Sport: Ab 10.05 Uhr berät der Bundestag über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Doping im Sport (18/4898). Zur Abstimmung liegen eine Beschlussempfehlung des Sportausschusses vor (18/6677) und ein Entschließungsantrag der Grünen (18/6687) vor. Danach müssen dopende Leistungssportler künftig mit Haftstrafen rechnen. Laut Entwurf wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft, wer „ein Dopingmittel oder eine Dopingmethode bei sich anwendet oder anwenden lässt“. Damit geht die Neuregelung über die bisherigen „strafbewehrten Verbotsnormen“ im Arzneimittelgesetz hinaus, die den Handel mit Dopingmitteln im Blick haben, nicht aber das Selbstdoping. Erfasst werden sollen durch das Antidopinggesetz „gezielt dopende Leistungssportlerinnen und Leistungssportler, die beabsichtigen, sich mit Doping Vorteile in Wettbewerben des organisierten Sports zu verschaffen“, erläutert die Bundesregierung. Abgestimmt wird zudem über einen Antrag der Fraktion Die Linke (18/2308), in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, ein Antidopinggesetz für den Sport vorzulegen. Zweck eines solchen Gesetzes solle es sein, Sportlern sowie den freien Wettbewerb im Sport vor unlauteren Manipulationen zu schützen, schreiben die Abgeordneten. Neben den Sportlern sollten auch Trainer, Ärzte und sonstige Betreuer in den Geltungsbereich dieses Gesetzes fallen. Nach den Vorstellungen der Linken soll das Gesetz zum einen Definitionen für die Einnahme von Dopingmitteln, von Dopingmitteln selbst und Dopingmethoden festlegen. Ferner soll es eine Verpflichtung des Staates festschreiben, geeignete Präventionsmaßnahmen zu entwickeln. Die Aussprache zu beiden Vorlagen soll 60 Minuten dauern.
Freihandelsabkommen der EU mit Kanada: Weiter geht es ab 11.10 Uhr mit der ersten Beratung eines Antrags der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen (18/6201), in dem der Bundestag aufgefordert wird, dem von der Europäischen Union und Kanada geplanten Freihandelsabkommen Ceta in der aktuellen Form nicht zuzustimmen. Die Bundesregierung solle zudem schnellstmöglich eine Klärung der noch offenen Fragen veranlassen, heißt es in der Vorlage weiter. Dabei solle die Beteiligung des Deutschen Bundestages sichergestellt werden. Außerdem wird unter anderem gefordert, dass der in dem Vertrag enthaltene Mechanismus zur außergerichtlichen Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit in nachträglichen Verhandlungen aus dem Ceta-Abkommen entfernt wird. Auch die Vereinbarungen zur bilateralen Kooperation im Bereich der Gentechnik sollen nach dem Willen der Antragsteller entfallen. Für die Aussprache sind 45 Minuten vorgesehen.
Industrie 4.0 und Smart Services: Im Anschluss geht um 12.45 Uhr ein Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD (18/6643) zu den Themen Industrie 4.0 und Smart Services in die erste Lesung, für die 60 Minuten eingeplant sind. Vor dem Hintergrund der voranschreitenden Digitalisierung aller gesellschaftlichen Bereiche fordern die Abgeordneten wirtschafts-, arbeits-, bildungs- und forschungspolitische Maßnahmen für die Digitalisierung und intelligente Vernetzung von Produktions- und Wertschöpfungsketten.
Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen: Ab 13 Uhr berät der Bundestag in erster Lesung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen (18/6446). Er sieht vor, dass sich insbesondere niedergelassene Vertragsärzte künftig strafbar machen, wenn sie Bestechungsgelder annehmen, etwa um bestimmte Arzneimittel zu verschreiben. Korruption in diesem Bereich "verteuert medizinische Leistungen und untergräbt das Vertrauen von Patienten in die Integrität heilberuflicher Entscheidungen", heißt es zur Begründung. Handlungsbedarf besteht laut Bundesregierung, da niedergelassene Vertragsärzte nach aktueller Rechtslage nicht für korruptes Verhalten belangt werden können. Ebenfalls erstmals beraten wird ein Antrag der Fraktion Die Linke (18/5452), in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, Korruption im Gesundheitswesen effektiv zu bekämpfen, indem sie unter Strafe gestellt wird. Als einen möglichen Weg zur Umsetzung der Strafnorm schlägt die Linksfraktion eine Anlehnung an die Korruptionsstraftatbestände bei Amtsträgern vor, die im Strafgesetzbuch in den Paragrafen 331 und fortfolgende geregelt sind. Es sei insbesondere zu prüfen, ob Kassenärzte durch eine Nennung im Verpflichtungsgesetz Amtsträgern gleichgestellt werden könnten, heißt es in dem Antrag mit Verweis auf einen Vorschlag der Nichtregierungsorganisation Transparency International Deutschland. Strafbar machen sollen sich dabei nicht nur Ärzte oder andere Angehörige von Heilberufen, die einen ungerechtfertigten Vorteil annehmen, sondern auch jene, die ihn anbieten. Die Debatte soll 45 Minuten dauern.
Weiterentwicklung der Gewerbesteuer: Um 13.45 Uhr beginnt die abschließende Beratung eines Antrags der Fraktion Die Linke (18/3838, 18/6396), in dem gefordert wird, die freien Berufe in die Gewerbesteuerpflicht einzubeziehen. Eine Ausnahme solle es nur für die Land- und Forstwirtschaft geben. Viele Kommunen seien aufgrund ihrer prekären finanziellen Lage nicht mehr in der Lage, die Verhältnisse vor Ort aktiv zu gestalten, heißt es in der Vorlage. Eine nachhaltige Verbesserung der Situation der Kommunalfinanzen lasse sich nur erreichen, wenn die Einnahmen gestärkt würden. Daher müsse die Gewerbesteuer zu einer Gemeindewirtschaftssteuer weiterentwickelt werden. Die Beteiligung der Freiberufler an der Steuer sei gerechtfertigt, weil sie ebenfalls die kommunale Infrastruktur in Anspruch nehmen würden, so die Antragsteller.
Die Sitzung endet voraussichtlich gegen 14.30 Uhr.
(nal/13.11.2015)