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Der Bund plant für das kommende Jahr erneut mit mehr Ausgaben für das Elterngeld. Mit sechs Milliarden Euro sollen sie um 450 Millionen Euro höher ausfallen als 2015. Der Haushaltsausschuss erhöhte diesen Etatposten noch einmal um 205 Millionen Euro gegenüber dem Regierungsentwurf. Das im Jahr 2007 eingeführte Elterngeld wird somit rund zwei Drittel des insgesamt 9,1 Milliarden Euro umfassenden Haushalts von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) einnehmen. Über den Etat des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (18/5500, 18/5502, 18/6124, 18/6125, 18/6126, Einzelplan 17) berät der Bundestag abschließend 105 Minuten lang am Donnerstag, 26. November 2015, ab 15 Uhr.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Der Haushaltsausschuss kürzte den Etat unter dem Strich um 79 Millionen Euro. Dies war vor allem durch Streichungen in Höhe von 390 Millionen Euro beim Betreuungsgeld möglich, das die Regierung in ihrem Haushaltsentwurf noch mit einer Milliarde Euro eingeplant hatte. Doch das Bundesverfassungsgericht hatte mit seinem Urteil vom 21. Juli dieses Jahres die Zahlung des Betreuungsgeldes durch den Bund als grundgesetzwidrig eingestuft. Für Eltern, die das Betreuungsgeld zu diesem Zeitpunkt bereits bezogen, gilt allerdings ein Bestandsschutz. Somit bleibt das Betreuungsgeld mit 610 Millionen zumindest im kommenden Jahr noch der zweitgrößte Ausgabenposten im Familienetat.
Den drittgrößten Ausgabenposten unter den gesetzlichen Leistungen für Familien sollen das Kindergeld und der Kinderzuschlag mit 550 Millionen einnehmen. Hinzu kommen geplante Ausgaben gemäß dem Unterhaltsvorschussgesetz von 300 Millionen Euro. Zudem soll sich der Bund mit 155 Millionen Euro an der Conterganstiftung und 92 Millionen Euro an der Stiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ beteiligen. Die Ausgaben des Bundes für das Familienpflegezeitgesetz und das Pflegezeitgesetz werden mit 6,6 Millionen Euro veranschlagt.
Im Bereich der Kinder- und Jugendpolitik rechnet die Regierung mit Ausgaben von 631 Millionen Euro. Davon sollen 131 Millionen Euro für Maßnahmen zur Umsetzung der Qualifizierungsoffensive aufgebracht werden, 41 Millionen Euro sollen in Programme zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie fließen und weitere 51 Millionen Euro sind für den Fonds „Frühe Hilfen“ eingeplant.
Zur Finanzierung des Bundesfreiwilligendienstes plant der Bund 167 Millionen Euro ein. Weitere 93 Millionen Euro sollen an den Freiwilligen Sozialen und den Freiwilligen Ökologischen Dienst sowie den Internationalen Jugendfreiwilligendienst fließen.
Ein Entschließungsantrag der Grünen zum Familienetat (18/6787) wird in der dritten Beratung am 27. November abgestimmt. (aw/24.11.2015)