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Das Hochschulstatistikgesetz soll novelliert werden, da die Bereitstellung von empirisch validen Datengrundlagen für die Hochschulpolitik, die Hochschulplanung und die Hochschulverwaltung wichtig ist, um den Veränderungen der Hochschullandschaft in den letzten Jahren Rechnung zu tragen. Künftig soll eine Studienverlaufsstatistik eingeführt werden, um die gestuften Studiengänge und die Promotionsphase zu erfassen. Diesem Ziel stimmten die meisten Sachverständigen zu, die vor dem Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung unter Vorsitz von Patricia Lips (CDU/CSU) zur öffentlichen Anhörung zum Thema „Änderung des Hochschulstatistikgesetzes“ am Montag, 30. November 2015, Stellung bezogen.
Vorlagen zur Anhörung waren der Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/6560) und die Unterrichtung durch die Bundesregierung (17/13668) sowie die Antwort der Bundesregierung (18/1040) auf die Kleine Anfrage von Bündnis 90/ Die Grünen 90/Die Grünen (18/816).
Regierungsdirektorin Pia Brugger, Leiterin Gruppe H 2 - Bildung, Forschung und Entwicklung, Kultur, Rechtspflege des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden sagte, dass sie grundsätzlich das Gesetz begrüße. Es sei sowohl die Erweiterung des Merkmalkatalogs des Studierenden- und die Prüfungsstatistik erforderlich wie auch die Erweiterung der Hochschulpersonalstatistik. Nur so könnte eine belastbare Datenbasis für politische Entscheidungen zur Verbesserung der Situation des wissenschaftlichen Nachwuchses geschaffen werden.
Brigitte Göbbels-Dreyling, stellvertretende Generalsekretärin der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), sagte, dass die Einrichtung einer Studienverlaufsstatistik verlässliche Daten über das Studium in einer gestuften Studienstruktur, über Fach- und Hochschulwechsel, für den Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium und zu Fragen des Studienabbruchs biete. Damit würden Voraussetzungen geschaffen werden, um Instrumente zur Optimierung von Studienverläufen und Qualitätssicherung zu entwickeln.
Die nun schon länger anhaltenden Diskussionen über die Qualität von Promotionen und die Vertragssituation des wissenschaftlichen Nachwuchses hätten auch deutlich gemacht, dass bessere Daten zur Promotion und zum wissenschaftlichen Nachwuchs insgesamt benötigt würden. Gleichwohl meldete sie Zweifel an, ob das Gesetz mit erheblichem Umstellungsaufwand schon zum Wintersemester 2016/2017 umgesetzt werden könnte.
Dr. Elke Middendorff, stellvertretende Arbeitsbereichsleiterin Studierendenforschung Deutsches Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW) in Hannover, sagte, das Hochschulstatistikgesetz sehe eine Vielzahl von Neuerungen vor, mit denen die zur Verfügung stehende amtliche Datengrundlage verdichtet werde. In der Forschung über Hochschulen, über Voraussetzungen des Hochschulzugangs, über Dauer, Erfolg und Ertrag einzelner Qualifizierungsabschnitte seien Daten der amtlichen Hochschulstatistik unerlässlich. Sie seien ein wichtiger Ausgangspunkt für weiterführende Forschungsfragen.
Stephan Schnitzler, Vorsitzender des Ausschusses für Hochschulstatistik und Referatsleiter für Hochschulstatistik, Hochschulkapazitäten, Hochschulcontrolling des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen, begrüßte ebenfalls den Entwurf und nannte als wichtigsten Punkt im Rahmen der Novellierung die Einführung einer Studienverlaufsstatistik. Um hierbei die Anforderungen des Datenschutzes zu erfüllen, würde in einem mehrstufigen Verfahren ein eindeutig verschlüsseltes und nicht rückverfolgbares Pseudonym maschinell nach jeweiligem Stand der Technik aus ausgewählten Erhebungsmerkmalen und speziell erhobenen Hilfsmerkmalen gebildet.
Ben Seel, Vorstandsmitglied, freier Zusammenschluss von StudentInnenschaften fzs), machte eher kritische Anmerkungen und sagte, dass Statistiken keine konkreten Verbesserungen leisten könnten. Der vorliegende Entwurf führe zur Sammlung großer Datenmengen, die dem fzs in vielen Punkten nicht gerechtfertigt erscheinen würden. Im Endeffekt scheine der Entwurf deshalb eher dem Verlangen nach dem „gläsernen Studenten“ zu erliegen als dass er zu einer zielführenden Datenerhebung führe.
Allerdings begrüßte er, dass über Promovierende Daten erhoben werden sollen, da über diesen Bereich bisher wenige Erkenntnisse vorliegen würden. Gleichwohl trat Seel für eine umfassendere Vorschrift zur Transparenz von Drittmitteln ein. Er begründete dies damit, dass der Einfluss von Drittmitteln aus dem privaten Bereich auf die Hochschulen steige und dieses eine Gefährdung der Wissenschaftsfreiheit darstelle. (rol/30.11.2015)