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Die Stromkonzerne dürfen auch in Zukunft den Strom in Privathaushalten sperren - wenn die Kunden nicht zahlen. Dies beschloss der Bundestag am Donnerstag, 17. Dezember 2015, in dem er einen Antrag (18/3408) der Fraktion Die Linke auf Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (18/3751) mit großer Mehrheit ablehnte. Die Linksfraktion hatte in ihrem Antrag gefordert, dass Stromsperren gesetzlich zu verbieten. Für schutzbedürftige Kunden müsse eine Grundversorgung mit Strom jederzeit möglich sein.
Caren Lay (Die Linke) betonte in der Debatte, dass im Jahr 2014 insgesamt 352.000 Haushalte von Abschaltungen betroffen gewesen seien. Rund sieben Millionen Haushalte sei eine Sperre angedroht worden. Somit seien mehr als 20 Millionen Menschen betroffen. Dies sei eine ,,sozialen Katastrophe".
Die Stromkosten hätten sich für private Haushalte in den letzten Jahren mehr als verdoppelt. Dagegen gebe es bei der Industrie Ausnahmegenehmigungen. Dies sei sozial ungerecht. Die Versorgung mit Energie sei ein Grundrecht, deshalb dürfe bei Privathaushalten nicht abgeschaltet werden.
Auch Marcus Held (SPD) hielt die große Zahl von Stromsperren 2014 für ,,traurigen Rekord". Aber es sei falsch, Abschaltungen ,,grundsätzlich" zu verbieten, wie es in dem Antrag gefordert werde. Er wies darauf hin, dass die Kosten für Strom und Gas in den Hartz-IV-Regelsätzen enthalten seien. Trotzdem würden viele nicht zahlen.
Deshalb schlug er vor, es zur Pflicht zu machen, die Zahlung von Strom- und Gaskosten an die Sozialämter abzutreten. Außerdem sollte eine Pflicht zur Energieberatung gerade für sozial schwache Haushalte eingeführt werden, damit auch Strom gespart werde. ,,Wir müssen alles tun, dass Menschen menschlich leben können", sagte er. Der Antrag der Linksfraktion sei jedoch nur populistisch.
Jens Koeppen (CDU/CSU) wies darauf hin, dass die Linksfraktion einen solchen Antrag schon fünfmal gestellt habe. In Deutschland müsse niemand im Dunkeln sitzen. Jeder habe das Recht auf Sozialleistungen. Außerdem könnten die Stromversorger erst abschalten, wenn die Schulden mindestens 100 Euro betrügen und die Abschaltung verhältnismäßig sei.
Zudem müsse die Abschaltung vier Wochen vorher angekündigt werden. Er hielt den Antrag für ,,Energieverschwendung".
Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (Bündnis 90/Die Grünen) hielt die Stromabschaltung in mehr als 350.000 Haushalten im Jahr 2014 für ein ,,Armutszeugnis". Deshalb schlug er vor, die Regelsatzberechnung bei Hartz IV zu korrigieren.
Außerdem seien die Hartz-IV-Sätze insgesamt zu niedrig. Das Problem müsse an der Wurzel angepackt werden und nicht nur wie in dem Antrag an den Symptomen. (mik/17.12.2015)