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Die Bundesregierung hat die geplante Neuordnung des Vergaberechts als „ausgewogen und nachhaltig“ eingestuft. Klare und eindeutige Regelungen seien notwendig, sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft und Energie, Uwe Beckmeyer (SPD), während der abschließenden Beratung am Donnerstag, 17. Dezember 2015: „Diese Regeln haben wir“, hielt er im Bundestag der harschen Kritik der Opposition entgegen. Er sprach von einer „Reform, die wegweisend ist“. Der gesamte Ablauf der Verfahren werde „klarer und deutlicher“. Bei der Vergabe würden „soziale, ökologische und innovative Aspekte“ künftig stärker berücksichtigt.
Marcus Held (SPD) strich als „absolutes Novum“ heraus, dass Kriterien wie Soziales und Umwelt nun besondere Berücksichtigung finden sollen. Gestärkt werde eine „nachhaltige Beschaffung“, die Kinderarbeit werde bekämpft. Held verwies auf die zahlreichen Details, die es zu regeln gelte. Dies solle in einer Verordnung geschehen, wobei das Parlament den Vorbehalt mache, sich auch mit der Verordnung noch selbst zu beschäftigen.
Speziell ging er darauf ein, dass beim Wechsel eines Dienstleisters etwa im Eisenbahnverkehr, „das Personal für die Strecke auch übernommen wird“. Aus der Kann-Regelung, wie sie die Bundesregierung vorgesehen habe, werde dank Bundesrat und SPD-Fraktion nun eine Soll-Vorgabe.
Michael Schlecht (Die Linke) griff dies auf: Aus dem „Könnte“ sei „bestenfalls ein Sollte“ geworden. Dabei seien „zwingende Regelungen“ nötig. Insgesamt bewertete er den Gesetzentwurf als „vollkommen ungenügend“. Er vermisse eine „gezielte Steuerung sozialer Ziele“. Auftragnehmer dürfe nur werden, wer sich der Tarifbindung nicht entziehe.
Solche Regelungen wären nach seiner Einschätzung „möglich gewesen“. Ob in Zukunft bei Vergaben mehr nach sozialen oder ökologischen Kriterien vorgegangen werde, sei „dem Willen oder Unwillen der Entscheidungsträger vor Ort“ überlassen. Für das Verhalten von Subunternehmern seien „keine hinreichenden Kontrollen“ vorgesehen. Für die Gleichstellung von Frauen und Männern würden „keine Anreize“ geboten.
Dr. Herlind Gundelach (CDU/CSU) lobte den Gesetzentwurf als „wichtigen Schritt zu mehr Transparenz“. Auch zu „weniger Bürokratie und mehr Anwenderfreundlichkeit“, wenngleich sie für diese beiden Bereiche einräumte: „Da geht sicher noch etwas mehr“ – vielleicht bei der nächsten Novellierung. Der Gesetzentwurf sehe eine Überprüfung der Regelungen nach drei Jahren vor.
Sie hob auf die unterschiedlichen Vergabegesetze der Bundesländer ab und gab der Hoffnung Ausdruck, dass es „irgendwann nur noch ein Gesetz“ gibt. Unternehmen, die sich elektronisch um Aufträge bemühten, müssten dann nicht mehr „16 verschiedene Masken und Softwarelösungen“ berücksichtigen.
Katharina Dröge (Bündnis 90/Die Grünen) befand, mit der Neuordnung des Vergaberechts sei eine „wirklich große Chance“ verbunden gewesen. Und verwies auf „Umweltschutz, Nachhaltigkeit und faire Arbeitsbedingungen“. Und darauf, dass Unternehmen stärker gefördert werden könnten, die auf Qualität setzten. Doch die Koalition habe die Chance „wider besseres Wissen nicht genutzt“.
In Sonderheit ging sie auf soziale Dienstleistungen ein, bei denen es auf die Qualität der Betreuung und die Kompetenz des Personals ankomme. Es sei mithin richtig, „weniger auf den Preis zu setzen“. Angesicht der „Tragweite“ des Gesetzes und der Milliarden-Summen, um die es gehe, und angesichts den von der EU eröffneten Chancen sei der Gesetzentwurf „unzureichend und lückenhaft“, zudem „mutlos“.
Nach der Debatte wurde mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen gegen die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen der Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts (18/6281) in der Fassung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (18/7086) beschlossen. Zuvor war ein Änderungsantrag der Fraktion Die Linke (18/7089) gegen die Stimmen der drei übrigen Fraktionen abgelehnt worden. Das nämliche Abstimmungsergebnis gab es bei einem Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke (18/7090). Zwei Entschließungsanträge von Bündnis 90/Die Grünen (18/7091, 18/7092) scheiterten an der Koalitionsmehrheit.
Die völlige Neuordnung des Vergaberechts orientiert sich an den EU-Vergaberichtlinien. Ziel der Modernisierung ist es, die Verfahren effizienter, einfacher und flexibler zu gestalten und die Teilnahme kleiner und mittlerer Unternehmen an Vergabeverfahren zu erleichtern: Vorrang für Lose statt Gesamtvergabe. Nur noch elektronische Wege sind im Vergabe-Ablauf möglich. (fla/17.12.2015)