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Die Große Koalition will für bestimmte Asylbewerber wie etwa Antragsteller aus sicheren Herkunftsstaaten ein beschleunigtes Verfahren einführen. Dies geht aus einem Gesetzentwurf der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion (18/7538) hervor, der am Freitag, 19. Februar 2016, ab 9 Uhr erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Danach sollen diese Asylbewerber in besonderen Aufnahmeeinrichtungen untergebracht werden können und ihre Verfahren innerhalb von maximal drei Wochen durchgeführt werden. Für die Dauer des Verfahrens und im Fall einer Einstellung oder Ablehnung auch bis zur Ausreise oder Rückführung soll ihr Aufenthalt auf den Bezirk der Ausländerbehörde begrenzt werden, in dem die zuständige Aufnahmeeinrichtung liegt. Für die Debatte, in der ein weiterer Gesetzentwurf von Union und SPD sowie ein Antrag der Grünen ebenfalls beraten werden sollen, sind 105 Minuten angesetzt.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Ferner sollen der Vorlage zufolge ,,Abschiebungshindernisse aus vermeintlich gesundheitlichen Gründen" abgebaut werden. Danach sollen ,,grundsätzlich nur lebensbedrohliche und schwerwiegende Erkrankungen, die sich durch die Abschiebung wesentlich verschlechtern würden, die Abschiebung des Ausländers hindern können". Zudem sollen qualifizierte Kriterien geschaffen werden, denen eine ärztliche Bescheinigung genügen muss, um eine Erkrankung des Ausländers glaubhaft zu machen.
Auch soll die Höhe der Geldleistungen für den notwendigen persönlichen Bedarf dem Gesetzentwurf zufolge ,,unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Sicherung des Existenzminimums" gegenüber den derzeit geltenden Leistungssätzen ,,durch eine Nichtberücksichtigung von einzelnen Verbrauchsausgaben in angemessenem Umfang abgesenkt" werden.
Die vollen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sollen Asylbewerber generell erst nach Aushändigung des Ankunftsnachweises in der Aufnahmeeinrichtung erhalten, der sie zugewiesen worden sind. Darüber hinaus soll der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten für zwei Jahre ausgesetzt werden.
In dem zweiten Gesetzentwurf der Koalition geht es um die erleichterte Ausweisung von straffälligen Ausländern (18/7537). Ziel der Vorlage ist es zudem, Asylsuchenden, die Straftaten begehen, konsequenter die rechtliche Anerkennung als Flüchtling zu versagen.
Dem Entwurf zufolge soll das Interesse des Staates an einer Ausweisung künftig bereits dann schwer wiegen, wenn ein Ausländer wegen Straftaten ,,gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung, das Eigentum" oder wegen Widerstandes gegen Polizisten zu einer Freiheitsstrafe - auch auf Bewährung - verurteilt worden ist und die Tat mit Gewalt oder List oder unter Androhung von Gefahr für Leib oder Leben begangen wurde.
Beträgt die Freiheitsstrafe für solche Taten - unabhängig ob zur Bewährung ausgesetzt oder nicht - mindestens ein Jahr, soll das Ausweisungsinteresse als ,,besonders schwerwiegend" gewichtet werden. Asylsuchenden soll bei einer solchen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr die Rechtsstellung als Flüchtling versagt werden können, weil sie wegen der begangenen Delikte eine ,,Gefahr für die Allgemeinheit bedeuten".
Schließlich berät der Bundestag erstmals auch einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/7549), die Rechte von Kindern im Asylverfahren zu stärken. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, das Kindeswohl in allen ausländer- und asylrechtlichen Verfahrensschritten vorrangig zu berücksichtigen.
Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sollten Verfahren geschaffen werden, um Flüchtlingskinder altersgerecht zu hören und zu beteiligen. Während der Anhörungen der Eltern sollte eine Kinderbetreuung vorhanden sein. Die Abgeordneten setzen sich ebenfalls dafür ein, die Arbeit der unabhängigen Asylverfahrensberatung bei der Vorbereitung auf die Anhörung vor dem Bundesamt finanziell zu stärken. (sto/17.02.2016)