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In einer Anhörung des Familienausschusses haben sich die geladenen Sachverständigen am Montag, 14. März 2016, übereinstimmend für eine Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes ausgesprochen, um die Situation von Alleinerziehenden zu verbessern. Konkret forderten sie, die Befristung des Unterhaltsvorschusses von 72 Monaten pro Kind zu streichen, die Bezugsgrenze vom zwölften auf das 18. Lebensjahr des Kindes zu heben und das Kindergeld zukünftig nur noch zu 50 Prozent auf den Unterhaltsvorschuss anzurechnen. Die Sachverständigen unterstützten damit die Anträge der Fraktionen Die Linke (18/6651) und Bündnis 90/Die Grünen (184307).
Marion von zur Gathen vom Paritätischen Gesamtverband verwies darauf, dass der Bedarf eines Kindes ab dem zwölften Lebensjahr steige. Zu diesem Zeitpunkt ende aber nach geltender Rechtslage derzeit der Bezug des Unterhaltsvorschusses. Die Begrenzung auf 72 Monate Höchstbezugsdauer führe im extremsten Fall, dass eine alleinerziehende Mutter zwölf Jahre allein für den Unterhalt des Kindes aufkommen müsse, wenn der Vater seinen Verpflichtungen nicht nachkomme.
Der Staat sollte beim Unterhalt einspringen und damit die Alleinerziehenden und ihre Kinder aus dem Bezug von Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) herausnehmen.
Miriam Hoheisel vom Verband alleinerziehender Mütter und Väter verwies darauf, dass rund 24 Prozent der Alleinerziehenden zu wenig Unterhalt vom zweiten unterhaltspflichtigen Elternteil gezahlt bekommen. Auch Dr. Romy Ahner vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge, Matthias Dantlgraber vom Familienbund der Katholiken und Prof. Dr. Maria Wersig vom Deutschen Juristinnenbund sprachen sich für eine Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes aus.
Übereinstimmend forderten Marion von zur Gathen, Romy Ahner, Miriam Hoheisel und Matthias Dantlgraber zudem den Ausbau der Ganztagsbetreuung. Gerade für Alleinerziehende sei es schwierig, Beruf und Familienleben zu koordinieren. Im Gegensatz zu Dantlgraber sprachen sich von zur Gathen und Ahner jedoch gegen ein Bundesgesetz zur Qualitätssicherung in der Kita-Betreuung aus. Gemeinsame Qualitätsstandards sollten zwischen Bund und Ländern erarbeitet werden. Dantlgraber hingegen forderte ein bundesweites Gesetz, die Bundesregierung verfüge in diesem Bereich über die Gesetzgebungskompetenz.
"Keine Aufgabe des Steuerrechts"
Unterschiedlich bewertet wurde die Frage, inwieweit Alleinerziehende im Steuerrecht bessergestellt werden sollten. Prof. Dr. Monika Jachmann-Michel warnte davor, dies über das Steuerrecht regeln zu wollen. Die Gewährleistung von Wohlergehen für Alleinerziehende sei keine Aufgabe des Steuerrechts. Dies sollte durch das Sozialrecht gelöst werden. Das vielkritisierte Ehegattensplitting sei auch keine Benachteiligung von Alleinerziehenden, sondern trage dem Schutz der Ehe als Erwerbs- und Verbrauchsgemeinschaft nach Artikel 6 des Grundgesetzes Rechnung.
Prof. Dr. Maria Wersig hingegen sprach sich für die Ausgestaltung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende als Abzug von der Steuerschuld aus. Davon würden auch Alleinerziehende mit einem nur geringen Einkommen profitieren. (aw/14.03.2016)