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Mit der Stärkung der beruflichen Weiterbildung und Änderungen bei der Arbeitslosenversicherung befasst sich der Bundestag am Donnerstag, 2. Juni 2016. In abschließender Beratung diskutieren die Abgeordneten zum einen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung (18/8042). Dazu liegen eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (18/8647) und ein Bericht des Haushaltsausschusses (18/8648) vor. Zum anderen geht es um drei Anträge der Opposition zur Reform der Arbeitslosenversicherung. Die Debatte beginnt um 14.15 Uhr und dauert 45 Minuten.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Der Entwurf der Bundesregierung sieht unter anderem vor, dass geringqualifizierte Arbeitnehmer und Langzeitarbeitslose einen verbesserten Zugang zu Instrumenten der beruflichen Weiterbildung erhalten. Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss sollen künftig zur Vorbereitung auf eine abschlussbezogene berufliche Weiterbildung Förderleistungen zum Erwerb notwendiger Grundkompetenzen (Lesen, Rechnen, Schreiben) erhalten, wenn dies für die erfolgreiche Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme nötig ist.
Zur Stärkung der Motivation sollen Teilnehmer einer abschlussbezogenen Weiterbildung beim Bestehen von Prüfungen eine Prämie erhalten. Personen, die ihre Beschäftigung oder den Bezug von Arbeitslosengeld durch eine länger andauernde berufliche Weiterbildung unterbrechen, können einen zuvor bestehenden Arbeitslosenversicherungsschutz auf dem Weg einer freiwilligen Weiterversicherung durch Zahlung eigener Beiträge aufrechterhalten. Außerdem wird eine bis Ende 2016 befristete Sonderregelung zur verkürzten Anwartschaftszeit für überwiegend kurz befristet Beschäftigte bis zum 31. Juli 2018 verlängert.
Die Fraktion Die Linke fordert in ihrem Antrag (18/7425) verbesserte Zugangsvoraussetzungen zur Arbeitslosenversicherung. So soll die Rahmenfrist, innerhalb derer die Anwartschaftszeiten für den Bezug von Arbeitslosengeld erworben werden müssen, von zwei auf drei Jahre heraufgesetzt werden. Außerdem soll die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld verlängert werden.
Nach dem Willen der Linken soll nach viermonatiger Versicherungszeit ein Arbeitslosengeldanspruch für zwei Monate bestehen. Nach einer Staffelung soll dann nach zwei Jahren eine Anspruchsdauer von zwölf Monaten bestehen. Die Linke macht darüber hinaus Vorschläge zur Finanzierung der Arbeitslosenversicherung.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in ihrem Antrag (18/5386) von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, in dem unter anderem die Beitrags- und Anwartschaftszeiten grundlegend neu geregelt werden. In Zukunft soll nach dem Willen der Grünen schon nach viermonatiger Beitragszeit ein zweimonatiger Bezug von Arbeitslosengeld möglich sein. Das Verhältnis von Beitrags- zu Anspruchszeiten (zwei zu eins) soll aber beibehalten werden.
Die Grünen machen sich außerdem dafür stark, die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige wieder erschwinglich zu machen und für alle Selbstständigen zu öffnen. Darüber hinaus soll die Höhe des Arbeitslosengeldes sich stets an der Höhe der gezahlten Beiträge orientieren und die Laufzeit des Teilzeitarbeitslosengeldes an die normalen Bezugszeiten des Arbeitslosengeldes angepasst werden.
In einem weiteren Antrag (18/3918) fordern die Grünen, die Arbeitsförderung neu auszurichten und setzen sich für nachhaltige Integration und Teilhabe statt Ausgrenzung ein. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat empfohlen, auch diesen Antrag abzulehnen (18/5119). (che/02.06.2016)