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Der Wettbewerb soll bei der Förderung der erneuerbaren Energien in Zukunft eine entscheidende Rolle spielen. Daher soll der Bau neuer Windkraft, Fotovoltaik und Biomasseanlagen ausgeschrieben werden, damit „die Zahlungen, die die erneuerbaren Energien für den Betrieb ihrer Anlagen benötigen, wettbewerblich ermittelt werden“ können, heißt es in dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien. Der Deutsche Bundestag befasst sich mit dem Gesetzentwurf in erster Lesung am Freitag, 24. Juni 2016, ab etwa 14 Uhr. Nach einer auf 60 Minuten Dauer angesetzten Debatte soll der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen werden.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Die Ausschreibungen sollen nach Angaben der Bundesregierung nicht zu einer Verschärfung der bestehenden Probleme wegen Engpässen im Stromnetz beitragen, die dazu führen, dass Stromerzeugungsanlagen vor allem in Norddeutschland „abgeregelt“ werden müssen. Daher will die Regierung eine Regelung einführen, dass diese Strommengen nicht mehr „abgeregelt“, sondern vor Ort als zuschaltbare Lasten zur Wärmeerzeugung genutzt werden können.
Außerdem soll durch die Ausschreibungen die Akteursvielfalt nicht gefährdet werden. Neben der Einführung einer Bagatellgrenze von 750 Kilowatt soll daher Wert auf einfach gehaltene Ausschreibungsunterlagen gelegt werden, um Bürgerenergiegenossenschaften und andere kleine Akteure nicht gegenüber großen Produzenten zu benachteiligen. Außerdem wird zur besseren Vermarktung von Ökostrom ein die Möglichkeit einer regionalen Grünstromkennzeichnung eingeführt, da regionale und lokale Vermarktungsmodelle die Entwicklung und Akzeptanz der Energiewende vor Ort fördern würden.
Zu den Ausschreibungsvolumina legt der Gesetzentwurf fest: Für Fotovoltaikanlagen sollen pro Jahr 600 Megawatt ausgeschrieben werden, wobei kleine Anlagen (bis 750 Kilowatt) nicht einbezogen werden. Bei der Windenergie an Land betragen die Ausschreibungsmengen von 2017 bis 2019 2.800 Megawatt und steigen danach auf 2.900 Megawatt. Für Windenergieanlagen auf See und Biomasseanlagen werden ebenfalls Ausschreibungen eingeführt. Für Wasserkraft und Geothermie sind keine Ausschreibungen vorgesehen.
Wie die Bundesregierung weiter schreibt, soll der Ausbaukorridor für die erneuerbaren Energien eingehalten werden. Die Ausschreibungen würden verhindern, dass die Ausbauziele überschritten würden. Der Anteil der erneuerbaren Energien im Stromsektor solle von 32,5 Prozent im Jahr 2015 auf 40 bis 45 Prozent im Jahr 2025 und auf 55 bis 60 Prozent im Jahr 2035 steigen. 2050 soll dieser Anteil bei mindestens 80 Prozent liegen. Im Ergebnis sei nicht mit einer Erhöhung der EEG-Umlage im Vergleich zu den Regelungen des bisherigen EEG zu rechnen, stellt die Regierung fest. (hle/16.06.2016)