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20. September 1990. Zwei Parlamente beraten an diesem Tag über dasselbe Gesetz, das "Gesetz zu dem Vertrag vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands - Einigungsvertrag". Ohne Zustimmung der beiden deutschen Parlamente kann der Einigungsvertrag nicht in Kraft treten, es gäbe keine Wiedervereinigung. Den Einigungsvertrag hatten drei Wochen zuvor die Verhandlungsführer der zwei deutschen Staaten - Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und DDR-Staatssekretär Günther Krause - unterzeichnet. Sowohl der Bundestag als auch die Volkskammer müssen dem Vertrag, der auch viele Grundgesetzänderungen vorsieht, nun mit einer Zweidrittelmehrheit zustimmen.
Um 9.02 Uhr beginnt der Bundestag in Bonn seine Sitzung. Die Volkskammer in Berlin kommt um 11.45 Uhr zur abschließenden Beratung über das Gesetz zum Einigungsvertrag zusammen. Beide Parlamente hatten einen Ausschuss Deutsche Einheit eingesetzt, der eine Beschlussempfehlung abgibt.
Die Vorsitzende des Einheitsausschusses der Volkskammer, Sabine Bergmann-Pohl, erklärt vor der Volksammer: "Wie der Beschlussempfehlung zu entnehmen ist, hat sich der Ausschuss Deutsche Einheit mehrfach mit dem Vertrag befasst und der Verhandlungsdelegation der DDR Vorschläge zu Ergänzungen und Veränderungen übermittelt. Wenn auch nicht alle Forderungen erfüllt sind und nicht allen Wünschen entsprochen werden konnte, ist der Ausschuss dennoch der Meinung, dass der nunmehr vorliegende Vertrag eine solide Grundlage und ein tragfähiges Gerüst für das weitere Zusammenwachsen beider Teile Deutschlands im Rahmen des europäischen Einigungsprozesses sein wird." Der Ausschuss empfiehlt also die Zustimmung zum Gesetz und damit die Zustimmung zum Einigungsvertrag.
Die Abgeordneten der Volkskammer stimmen ab: 299 Abgeordnete stimmen für den Vertrag. 80 Abgeordnete aus den Reihen der PDS und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen stimmen dagegen. Ein Abgeordneter enthält sich. Die Nachricht erreicht den Bundestag in Bonn.
Hier verkündet die Bundestagsvizepräsidentin Annemarie Renger während der Sitzung das Ergebnis - die Abgeordneten der Fraktionen CDU/CSU, SPD und FDP applaudieren. Der nächste Redner, Wolfgang Weng (FDP), bemerkt: "Jetzt liegt es wirklich nur noch an uns. Ich glaube, es muss uns bewusst sein, dass sich die große Stunde der deutschen Einheit tatsächlich nähert."
Vor der namentlichen Abstimmung geben einige Bundestagsabgeordnete persönliche Erklärungen dazu ab, warum sie wie abstimmen werden. Denn es gibt auch im Bundestag Gegenstimmen zum Einigungsvertrag. Der Abgeordnete Manfred Carstens (CDU/CSU) erklärt zum Beispiel: "Der alleinige Grund für meine Ablehnung ist die im Einigungsvertrag vereinbarte Abtreibungsregelung." Die Grünen kritisieren unter anderem die fehlende Mitwirkung des Volkes am Einigungsprozess und den Umgang mit den Stasi-Akten.
Bei der namentlichen Abstimmung im Bundestag stimmen 440 Abgeordnete für den Einigungsvertrag. Die 47 Gegenstimmen stammen aus der Fraktion Bündnis90/Die Grünen und von 13 Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion. Drei Abgeordnete enthalten sich. "Das Gesetz ist damit angenommen", verkündet Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth.
Die Abgeordneten der CDU/CSU, der FDP und der SPD erheben sich und singen die Nationalhymne. Die Abgeordneten der Grünen verlassen den Plenarsaal. Süssmuth sagt: "Ich denke, der Deutsche Bundestag hat mit dieser Abstimmung seine Beratungen zu einem Vertrag von einzigartiger Bedeutung für die Zukunft unseres Landes abgeschlossen." Sie dankt allen, "die sich für das Zustandekommen dieses Vertrages eingesetzt und daran mitgewirkt haben".
Einen Tag später, am 21. September 1990, stimmt auch der Bundesrat dem Gesetz einstimmig zu. Der damalige Bundespräsident Richard von Weizsäcker unterzeichnet das Gesetz am 23. September 1990. Am 3. Oktober tritt der Einigungsvertrag in Kraft.
Die Parlamente mussten gleichzeitig zum Einigungsvertrag auch über die sogenannte Vereinbarung vom 18. September 1990 abstimmen. Darin ging es um den Umgang mit den Stasi-Akten. Die DDR-Volkskammer hatte am 24. August 1990 das "Gesetz zur Sicherung und Nutzung der personenbezogenen Akten" des Ministeriums für Staatsicherheit (Stasi) beschlossen. Bürgerrechtler der DDR forderten, dass ein solches Gesetz zum Umgang mit den Stasi-Akten auch in den Einigungsvertrag aufgenommen werden sollte.
Nachdem dies jedoch nicht geschah und der Plan bestand, die Akten 30 Jahre lang ins Bundesarchiv zu sperren, kamen Proteste auf. Am 4. September besetzten Bürgerrechtler die Räume der ehemaligen Stasi-Zentrale in Berlin und traten in den Hungerstreik.
Am 18. September 1990 vereinbarten Dr. Wolfgang Schäuble und Günther Krause schließlich eine Zusatzklausel zum Einigungsvertrag zum Umgang mit den Stasi-Akten. Hierin wurde festgeschrieben, dass der Bundestag nach der Wiedervereinigung ein entsprechendes Gesetz schafft. (kim)