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Das Parlamentsfernsehen des Bundestages

„Der Deutsche Bundestag verhandelt öffentlich“, heißt es in Artikel 42 des Grundgesetzes. Doch nur wenige Menschen können tatsächlich im Plenarsaal dabei sein, wenn die Abgeordneten tagen. Deshalb hat der Bundestag mit dem Umzug von Bonn nach Berlin 1999 ein zusätzliches Informationsmedium geschaffen: das Parlamentsfernsehen. Hier werden alle Plenardebatten sowie viele öffentliche Sitzungen der Ausschüsse und Anhörungen live, unkommentiert und in voller Länge übertragen.

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Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages
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Stand: 12.08.2016