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Kontrolle der Regierung
Der Bundestag macht nicht nur Gesetze.
Er passt auch auf,
was die Bundes-Regierung macht.
Er kontrolliert also die Bundes-Regierung.
Der Bundestag kontrolliert die Regierung. © DBT/Bernd Kissel
Dazu muss der Bundestag wissen,
was die Regierung tun will.
Wenn es ums Geld geht, hat der Deutsche Bundestag ein entscheidendes Wort mitzureden. © DBT/Bernd Kissel
Der Bundestag muss auch wissen,
wofür die Regierung Geld ausgeben will.
Denn das Geld gehört allen Menschen
in Deutschland.
Es sind ihre Steuern.
Sie besorgen sich die Pläne der Regierung.
Dann stellen sie den Ministern der Regierung viele Fragen.
Dafür gibt es eine Frage-Stunde.
Die Abgeordneten befragen die Regierung. © DBT/Bernd Kissel
Die Minister müssen alle Fragen beantworten.
Dabei können alle Menschen zuhören.
Denn auch die Frage-Stunden werden im Fernsehen und im Internet gezeigt.
Die Abgeordneten können noch mehr tun:
Die Abgeordneten arbeiten
in kleinen Gruppen zusammen.
So eine Gruppe nennt man: Ausschuss.
Auch diese kleinen Gruppen kontrollieren
bestimmte Sachen, die die Regierung macht.
Manchmal haben die Abgeordneten sehr viele Fragen an die Regierung.
Oder ihnen kommen manche Sachen nicht richtig vor.
Dann muss alles genau geprüft werden.
Dazu gibt es eine besondere Gruppe.
Die Gruppe heißt: Untersuchungs-Ausschuss.
Die Prüfungen dauern manchmal sehr lange.