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Finanzen/Gesetzentwurf- 18.07.2016
Berlin: (hib/HLE) Steuerpflichtige mit besonderen Einkünften sollen häufiger geprüft werden. Dies fordert die Fraktion Die Linke in einem Gesetzentwurf (18/9125), mit dem die Abgabenordnung geändert werden soll. Begründet wird die Änderung mit der seit Jahren rückläufigen Zahl von Steuerprüfungen bei Steuerpflichtigen mit besonderen Einkommen. Die Zahl dieser Prüfungen sei von 1.838 im Jahr 2010 auf 1.391 Prüfungen im Jahr 2014 zurückgegangen. Entsprechend verringert hätten sich auch die zusätzlichen Steuereinnahmen durch diese Prüfungen - und zwar von 404 auf 313 Millionen Euro. Die Fraktion will daher erreichen, dass in der Abgabenordnung ein Mindestintervall einer Außenprüfung von drei Jahren festgeschrieben wird. Unter Berufung auf Medienberichte heißt es, bisher hätten diese Steuerpflichtigen nur alle sieben Jahre mit einer Prüfung zu rechnen.
Zu den Kosten heißt es, es würden Mehrkosten durch die Schaffung neuer Planstellen für Steuerprüfer entstehen. Die Mehrausgaben könnten durch die zu erwartenden Mehreinnahmen kompensiert werden.