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Auswärtiges/Antwort- 02.08.2016
Berlin: (hib/EB) Bestimmte Akten zum Umgang der deutschen Diplomatie mit offiziellen Stellen Argentiniens während der Militärdiktatur (1976-1983) bleiben unter Verschluss. Das geht aus einer Antwort (18/9260) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/8882) der Fraktion Die Linke hervor. Mit Geheimhaltungsstufen versehen seien Dokumente in den Archiven des Bundeskanzleramtes, des Bundesnachrichtendienstes (BND) und des Auswärtigen Amtes. Im Archiv des Auswärtigen Amtes seien "drei Vorgänge als Verschlusssachen eingestuft", alle anderen Akten seien offen zugänglich, schreibt die Bundesregierung. Die Geheimhaltung müsse "zur Wahrung grundlegender Interessen der Bundesrepublik" erfolgen, heißt es in der Begründung.
Auskunft über Waffenexporte nach Argentinien im betreffenden Zeitraum könnten Akten im Bestand B 102 und B 103 des Bundesarchivs geben, schreibt die Bundesregierung weiter. Dort befänden sich Unterlagen zu Waffenexporten (B 103) sowie speziell zur "Ausfuhr von Kriegswaffen und nuklearem Material nach Argentinien" (B 102). Die Akten könnten recherchiert werden, sofern sie bereits älter als 30 Jahre und nicht Verschlusssache seien sowie nicht mit dem Betriebs- und Geschäftsgeheimnis unterlägen. Keine Information gibt die Bundesregierung darüber, ob der BND während der Militärdiktatur in der westdeutschen Botschaft in Argentinien vertreten war oder Kontakte zu argentinischen Behörden unterhalten hat.
Die Bundesregierung äußert sich auch zur Rolle der damaligen Diplomatie und Politik. Der Einsatz der damaligen Bundesregierung für deutsche und deutschstämmige Opfer der Militärdiktatur hätte "noch intensiver" sein können, heißt es dazu. Diese Einschätzung habe auch Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) beim Besuch einer argentinischen Gedenkstätte im Juni 2016 abgegeben.