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Auswärtiges/Antwort- 03.08.2016
Berlin: (hib/EB) Der Bundesnachrichtendienst (BND) hat erstmals 1966 von Verbrechen in der deutschen Sektensiedlung Colonia Dignidad in Chile erfahren. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/9261) auf eine Kleine Anfrage (18/8967) der Fraktion Die Linke hervor. Der BND habe damals Kenntnis von einer Meldung der chilenischen Presse über "KZ-ähnliche Methoden" in der Colonia Dignidad gehabt, schreibt die Bundesregierung.
Weiter heißt es, dass das Auswärtige Amt erst ab 1987 Vorwürfen von Menschenrechtsverletzungen nachgegangen sei. Die damalige Bundesregierung habe sich zunächst schützend vor die Colonia Dignidad gestellt, obgleich die Vereinten Nationen und Amnesty International 1976 und 1977 über Folterstätten in der Siedlung berichtet hätten. Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) habe sich in einer Rede am 26. April 2016 zur Verantwortung des Auswärtigen Amtes bekannt. In der Folge sei unter anderem die Schutzfrist der zugehörigen Akten um zehn Jahre verkürzt worden, schreibt die Bundesregierung. Alle aktenkundigen Vorgänge zur Colonia Dignidad bis zur Flucht Paul Schäfers könnten nachvollzogen werden. Für den Zeitraum ab 1997 seien 88 Archivakten noch nicht freigegeben.
Zur Frage nach Hilfsmaßnahmen für die Opfer der Colonia Dignidad antwortet die Bundesregierung, dass sie deren Integration in die chilenische Gesellschaft mit einer zeitlich befristeten Hilfe zur Selbsthilfe unterstützt habe. 2014 sei die Projektförderung ausgelaufen. Während ein Großteil der jüngeren Generation inzwischen ein selbstbestimmtes Leben führen könne, hätten bei der "relativ großen Gruppe der älteren Bewohner" die Ziele nur ansatzweise erreicht werden können, bilanziert die Bundesregierung.