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Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf- 09.08.2016
Berlin: (hib/PST) Gegen Schaulustige, die nach einem Unfall knipsen und filmen statt zu helfen, will der Bundesrat mit einem Gesetzentwurf (18/9327) vorgehen, der jetzt beim Bundestag eingegangen ist. Bisher macht sich nur strafbar, wer mit Gewalt oder durch Androhen von Gewalt Rettungsarbeiten nach einem Unfall behindert. Dies will der Bundesrat "im Interesse des Opferschutzes" ändern. Dazu soll ein neuer Paragraf 115 ins Strafgesetzbuch eingefügt werden. Danach soll "mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft werden, wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not Hilfeleistende der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder eines Rettungsdienstes behindert". Damit werde auch "bloßes Sitzen- und Stehenbleiben" vom Straftatbestand erfasst, erklärt die Länderkammer.
Zudem will der Bundesrat den strafrechtlichen Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gegen die Herstellung und Verbreitung bloßstellender Bildaufnahmen auf verstorbene Personen erweitern. Er gelte bisher nur für lebende Personen, bemängelt der Bundesrat. Der Paragraf 201a (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen) soll entsprechend erweitert werden.