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Deutsch-Französischer Parlamentspreis ausgelobt

Der Deutsche Bundestag und die französische Nationalversammlung (Assemblée nationale) verleihen alle zwei Jahre den Deutsch-Französischen Parlamentspreis für wissenschaftliche Arbeiten, die zu einer besseren gegenseitigen Kenntnis der beiden Länder beitragen. Um die mit 10.000 Euro dotierte Auszeichnung können sich deutsche und französische Staatsbürger bewerben, die ein juristisches, wirtschafts-, sozial-, politik- oder anderes geisteswissenschaftliches Werk verfasst haben, das als selbständige Veröffentlichung erschienen ist. Gemeinschaftswerke von bis zu drei Verfassern können berücksichtigt werden, wenn sich alle Autoren gemeinsam bewerben und einen wesentlichen und nachvollziehbaren Beitrag zum Gesamtwerk geleistet haben.

Die Voraussetzungen

Die Arbeit muss in deutscher oder französischer Sprache abgefasst sein. Pro Bewerber wird nur jeweils eine Arbeit in das Verfahren aufgenommen. Es werden sowohl Eigenbewerbungen als auch Nominierungen durch Dritte akzeptiert.

Der Bewerbung sind beizufügen:

Einsendeschluss ist Freitag, der 16. September 2016.

Deutsche Bewerber richten ihre Bewerbung an:

Deutscher Bundestag
Wissenschaftliche Dienste
Fachbereich WD 1
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Telefon: +49 (0)30 227 38630
Fax: +49 (0)30 227 36464

E-Maildeutsch-franzoesischer-preis@bundestag.de