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Zur Förderung der Elektromobilität sollen die Käufer von E-Autos weitere Steuererleichterungen erhalten. So soll die seit dem 1. Januar 2016 geltende fünfjährige Steuerbefreiung bei erstmaliger Zulassung solcher Fahrzeuge auf zehn Jahre verlängert werden. Die Steuerbefreiung soll rückwirkend zum 1. Januar 2016 gelten. Dies sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr (18/8828) vor. Der Finanzausschuss befragt am Montag, 5. September 2016, Sachverständige in einer öffentlichen Anhörung dazu. Die Sitzung unter Vorsitz von Ingrid Arndt-Brauer (SPD) beginnt um 12 Uhr im Europasaal 4.900 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin und dauert zwei Stunden.
Die Anhörung wird live im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Der Gesetzentwurf regelt darüber hinaus eine Steuerbefreiung für vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das Aufladen eines privaten Elektrofahrzeugs im Betrieb des Arbeitgebers. Damit sollen Arbeitgeber stärker am Ausbau der Ladeinfrastruktur beteiligt werden.
Die Bundesregierung bekräftigt das Ziel, den Ausstoß von Kohlendioxid bis 2020 gegenüber 1990 um mindestens 40 Prozent zu senken. Um dieses Ziel zu erreichen, müssten auch die Emissionen im Verkehrssektor reduziert werden. Auch die Bundesregierung wolle "mit gutem Beispiel" vorangehen und den Anteil der zu beschaffenden Elektrofahrzeuge auf mindestens 20 Prozent erhöhen. (hle/29.07.2016)
Zeit: Montag, 5. September 2016, 12 bis 14 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Europasaal 4.900
Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (E-Mail: finanzausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens und des Geburtsdatums anmelden. Zum Einlass muss ein Personaldokument mitgebracht werden.
Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.