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Berlin: (hib/TVW) Die Bundesregierung hat keine Kenntnis zur aktuellen Zahl und Verteilung interdisziplinärer Kompetenzzentren für von Intersexualität bzw. DSD (Disorders of Sex Development) betroffene Menschen. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/11855) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/11624) zur Umsetzung der Empfehlungen des Deutschen Ethikrates zu den medizinischen Aspekten von Intersexualität. „Die Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung generell und so auch zu DSD liegt in der Verantwortung der Länder“, schreibt die Bundesregierung. Ausgehend von einem früheren, vom Bund geförderten Verbundprojekt zum Thema „Störungen der somatosexuellen Differenzierung und Intersexualität“ sei jedoch Expertise an den Standorten Lübeck, Magdeburg, Heidelberg, Kiel, Münster und Berlin gebündelt worden.
Die Bundesregierung stimmt mit dem Deutschen Ethikrat überein, dass es sich bei einer Operation, die die Fortpflanzungsfähigkeit oder die sexuelle Empfindungsfähigkeit eines Kindes dauerhaft beeinträchtigen könnte, um einen gravierenden Eingriff in dessen Rechte handele. Deshalb müsse bei der Entscheidung über eine solche Operation der Wille des Kindes angemessen berücksichtigt werden. Dies gilt nach Auffassung der Bundesregierung auch dann, wenn das Kind nicht einwilligungsfähig sei und die Entscheidung daher von den Sorgeberechtigten getroffen werden müsse. „Der Vorschlag des Deutschen Ethikrats zur Einschaltung des Familiengerichts bei einem Auseinanderfallen der Wünsche oder Erklärungen des Kindes und der Sorgeberechtigten bei der Entscheidung über medizinische Maßnahmen ist jedoch nicht frei von Bedenken“, betont die Bundesregierung. Die Meinungsbildung hierzu sei innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen.
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