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Berlin: (hib/HLE) Die „schärfere und effektivere Regulierung der Finanzmärkte“ soll fortgesetzt werden. Dafür sprechen sich die Fraktionen von CDU/CSU und FDP in einem gemeinsamen Antrag (17/12060) aus, der am heutigen Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages steht. Die Bundesregierung wird aufgefordert, „bei ihren Anstrengungen zur Reform der Finanzmärkte nicht nachzulassen und weiterhin für das Ziel einzutreten, dass kein Finanzmarkt, kein Finanzmarktakteur und kein Finanzmarktprodukt ohne angemessene Regulierung und Aufsicht bleiben darf“.
Beide Fraktionen bekennen sich zur Schaffung einer europäischen Bankenaufsicht. Dabei müsse aber „Qualität vor Schnelligkeit“ gehen. Außerdem müsse die strikte Trennung von Geldpolitik und Aufsichtsfunktionen konsequent umgesetzt werden, heißt es zum Beschluss der EU-Finanzminister vom 13. Dezember 2012, die sich auf einen rechtlichen Rahmen für einen einheitlichen europäischen Aufsichtsmechanismus unter Einbeziehung der Europäischen Zentralbank (EZB) geeinigt hatten. „Für eine wirkungsvolle europäische Bankenaufsicht ist es wichtig, dass die Unabhängigkeit der Geldpolitik der EZB auch durch eine organisatorische Trennung der Aufgaben und Entscheidungsstrukturen einschließlich der Letztentscheidungsbefugnis der Aufsichtssäule gewährleistet bleibt“, schreiben die Fraktionen, die außerdem eine zügige Verabschiedung der Vorschläge für die Umsetzung von Basel III (CRD IV) über Einlagensicherung und zur Sanierung und Abwicklung von Banken verlangen.
Zu den weiteren Forderungen gehört die Vorlage eines Gesetzgebungsvorschlags zur Sanierung und Abwicklungsplanung von Kreditinstituten. „Banken müssen gesetzlich verpflichtet werden, frühzeitig Sanierungsmaßnahmen zu planen, und die Bankenaufsicht muss verpflichtet werden, Abwicklungspläne für das Scheitern von Sanierungsbemühungen bereitzuhalten“, schreiben CDU/CSU- und FDP-Fraktion.
Zugleich wird in dem Antrag auf bereits erfolgte Maßnahmen hingewiesen. So gebe es mehr Transparenz durch Zulassungspflichten für Manager von alternativen Investmentfonds und einer Aufsicht über Ratingagenturen. Auch die Eingriffsbefugnisse der deutschen Finanzaufsicht seien gestärkt und die Eigenkapitalvorschriften für Banken verschärft worden. Maßnahmen zur Vermeidung von Marktmanipulationen seien getroffen und der Verbraucherschutz sei verbessert worden.
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