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Berlin: (hib/VER) Die Bundesregierung weist die Frage nach einer möglichen Einflussnahme von Presseverlegern und ihren Vertreterverbänden auf das Leistungsschutzrecht für Presseverlage zurück. Dieses neue Recht, „das neben dem bestehenden rechtlichen Schutz der Urheber gewährt werden soll, wird auch den Belangen der Urheber, d.h. vor allem der Journalisten, gerecht“. Das schreibt die Regierung in ihrer Antwort (17/12047) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/11937). Diese hatte argumentiert, das ausschließlich Presseverleger und ihre Vertreterverbände, sonst jedoch niemand, ein solches Gesetz gefordert hatte.
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