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Berlin: (hib/STO) Die „Auswirkungen der Optionspflicht im Jahr 2013“ thematisiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (17/12167). Wie die Abgeordneten darin schreiben, wurde durch die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts im Jahr 1999 in Deutschland geborenen Kindern nichtdeutscher Eltern ermöglicht, eine doppelte Staatsangehörigkeit zu besitzen. Nach der sogenannten Optionspflicht müssten sie sich allerdings nach Erreichen der Volljährigkeit und spätestens bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres grundsätzlich für eine ihrer beiden Staatsangehörigkeiten entscheiden.
Mit Beginn des Jahres 2013 „werden nun die ersten optionspflichtigen jungen Menschen 23 Jahre alt und müssen bis zu ihrem Geburtstag nachweisen, dass sie aus ihrer ausländischen Staatangehörigkeit entlassen wurden, um die deutsche Staatsangehörigkeit behalten zu können“, heißt es in der Vorlage weiter. Wissen will die Fraktion mit Blick auf die „3.316 optionspflichtigen deutschen Staatsangehörigen, die in diesem Jahr das 23. Lebensjahr vollenden“, wie viele bislang erklärt haben, ihre deutsche beziehungsweise die ausländische Staatsangehörigkeit behalten zu wollen. Auch erkundigt sie sich unter anderem danach, wie viele bislang gar keine Erklärung abgegeben haben.
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