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Berlin: (hib/EIS) Die Bundesregierung hat als Konsequenz aus dem Dioxin- und EHEC-Skandal ein Gesetzentwurf zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften (17/12299) vorgelegt. Der Entwurf soll Futtermittelunternehmer dazu verpflichten, eine Versicherung zur Deckung von Schäden abzuschließen, die durch Verstöße gegen futtermittelrechtliche Anforderungen entstehen. Des Weiteren soll der Entwurf die Verpflichtung der Zusammenarbeit von Bund und Ländern zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit und Futtermittelsicherheit verankern. Darüber hinaus soll die Informationsübermittlung seitens der Behörden der Lebensmittelüberwachung an die Gesundheitsbehörden auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden.
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