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Berlin: (hib/AW) Die Novellierung des Filmförderungsgesetzes (FFG) steht vor dem Abschluss. Der Kulturausschuss hat am Mittwoch Abend den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/12370) in einer geänderten Fassung ohne Gegenstimmen verabschiedet. Lediglich die Linksfraktion enthielt sich der Stimme. Mit der Novelle wird die Filmförderung des Bundes und die Erhebung der Filmabgabe an die Filmförderungsanstalt (FFA) bis Ende 2016 verlängert. In der kommenden Legislaturperiode soll eine umfassende Novellierung des Filmförderung erfolgen.
Bis zur letzten Minute hatten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP mit den Oppositionsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Ausschuss über einen Kompromiss in strittigen Fragen der Referenzfilmförderung verhandelt, um die Gesetzesnovellierung ohne Gegenstimmen im Bundestag verabschieden zu können. Die Fraktionen wollen damit „ein starkes Signal“ für das System der Filmförderung und die Erhebung der Filmabgabe geben. Gegen die Filmabgabe hatte eine große Kinokette beim Bundesverfassungsgericht geklagt. Über die Verfassungsklage muss Karlsruhe noch entscheiden. Mit einem gemeinsamen Änderungsantrag von CDU/CSU, SPD, FDP und Grünen, dem auch die Linksfraktion zustimmte, werden Dokumentar- und Kinderfilme, Erstlingswerke und Filme mit Herstellungskosten von unter 100.000 Euro bei der Anrechnung von Referenzpunkten besser gestellt, als dies im Gesetzentwurf der Regierung vorgesehen war. Diese Referenzpunkte sind entscheidend für die Höhe der Förderung.
Nicht durchsetzen konnte sich die SPD-Fraktion mit ihrem Vorstoß zur Einhaltung von sozialen Mindeststandards bei der Produktion von geförderten Filmen. Den entsprechenden Änderungsantrag lehnten die Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen aller drei Oppositionsfraktionen ab.
Alle Fraktionen bekannten sich ausdrücklich zum System der Filmförderung in Deutschland. Diese sei unverzichtbar, um die Leistungsfähigkeit der deutschen Filmwirtschaft zu erhalten. Nach Angaben der Bundesregierung wurden im Jahr 2011 von 212 deutschen Kinoproduktionen 89 durch die Filmförderungsanstalt (FFA) gefördert. Die geförderten Filme hätten zugleich 94 Prozent der Besucher aller deutschen Produktionen auf sich gezogen.
Mit der Gesetzesnovelle wird erstmals auch die Produktion barrierefreier Filme in die Förderkriterien der FFA aufgenommen. So muss zukünftig von jedem geförderten Film eine Version mit Untertiteln für Hörgeschädigte und eine Fassung mit Audiodeskription für Sehbehinderte produziert werden. Zudem sollen Kinos gefördert werden, um ihre Vorführräume behindertengerecht modernisieren zu können.
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