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Berlin: (hib/HLE) Der Bundesrat will den Pressegrossoverband vom Kartellverbot freistellen und das seit Jahrzehnten bewährte Vertriebssystem und die Branchenvereinbarungen zwischen Grossisten und Verlagen gesetzlich absichern. Diesem Ziel dient der vom Bundesrat eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zur gesetzlichen Absicherung des Presse-Grossos (17/13425). Die Regelungen des Entwurfs sind identisch mit der vom Bundestag bereits beschlossenen Kartellrechtsnovelle (17/9852,17/11053). Dieser Gesetzentwurf befindet sich jedoch im Vermittlungsausschuss. „Da im Vermittlungsausschuss derzeit keine Einigung absehbar ist, soll die gesetzliche Verankerung des Presse-Grossos nunmehr separat auf den Weg gebracht werden“, argumentiert der Bundesrat.
Die Regelung ist nach Angaben der Länder wegen eines zivilgerichtlichen Verfahrens notwendig geworden. In dem Verfahren wurde das Verhandlungsmandat des Pressegrossoverbandes über Handelsspannen mit den Verlagen für seine Mitglieder als kartellrechtlich unzulässig angesehen. Um die Branchenvereinbarungen abzusichern, soll jetzt eine Freistellung vom Kartellverbot vorgenommen werden. „Eine zentrale Grundvoraussetzung für die Vielfaltssicherung unserer Medienlandschaft ist neben den gesetzlichen Vorgaben eine funktionierende, flächendeckende und diskriminierungsfreie Vertriebsstruktur für Presseerzeugnisse“, begründet der Bundesrat seine Initiative.
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