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Berlin: (hib/HLE) Wegen Nichtgewährung des Mindestlohns wurden im vergangenen Jahr im Bauhauptgewerbe und dem Baunebengewerbe 1.690 Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/13206) mit. Bei der Kleinen Anfrage handelt es sich um eine Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/12834. Im Bereich Gebäudereinigung waren es 248 Ermittlungsverfahren und bei den Sicherheitsdienstleistungen 124. Insgesamt seien im Jahr 2012 16 Millionen Euro an Geldbußen vereinnahmt worden, von denen rund 11,6 Millionen auf das Baugewerbe entfielen. Außerdem wurden aufgrund der Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Haftstrafen mit einer Gesamtdauer von 2.082 Jahren verhängt.
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