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Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (17/13418) zur Änderung des Abkommens vom 20. März 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Erhaltung der Grenzbrücken an der deutsch-polnischen Grenze vorgelegt. Das Abkommen enthalte Regelungen über die Zuständigkeit für die Erhaltung bestehender Grenzbrücken im Zuge des Bundesfernstraßennetzes und der polnischen Landesstraßen. Da es in den vergangenen Jahren zahlreiche Umstufungen und Baulastträgerwechsel gegeben hätte, müsste das Abkommen aktualisiert werden, heißt es im Gesetzentwurf.
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