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Berlin: (hib/CHE) Intersexuelle Menschen dürfen in ihren Menschen- und Bürgerrechten nicht länger eingeschränkt werden. Dafür setzen sich Linksfraktion, Bündnis 90/Die Grünen und die SPD in entsprechenden, fast wortgleichen Anträgen (17/12859,17/12851,17/13253) ein, die heute Abend im Bundestag beraten werden. Darin heißt es, dass in Deutschland jährlich 150 bis 340 Kinder geboren würden, deren biologisches Geschlecht nicht eindeutig ist. Die Gesamtzahl der Menschen mit „Varianten in der Geschlechtsentwicklung“ liege bei etwa 8.000 bis 10.000. Und weiter: „Trotzdem bleiben intersexuelle Menschen gesellschaftlich ausgegrenzt. Viele haben physisches und psychisches Leid erfahren und erleben es noch heute“, schreiben die Fraktionen. Sie kritisieren, dass vor allem die Rechte der Betroffenen auf körperliche Unversehrtheit, auf Selbstbestimmung und Nicht-Diskriminierung häufig verletzt werden.
SPD, Grüne und Linksfraktion verlangen deshalb unter anderem, dass geschlechtszuweisende und -anpassende Operationen an minderjährigen Intersexuellen vor deren Einwilligungsfähigkeit verboten werden. Dabei müsse sichergestellt werden, dass eine alleinige stellvertretende Einwilligung der Eltern in irreversible geschlechtszuweisende Operationen ihres minderjährigen Kindes nicht zulässig sei, außer es handelt sich um lebensbedrohliche Notfälle. Bundesregierung, Bundesländer, Kommunen und Ärzteschaft sollten außerdem sicherstellen, dass die Betroffenen stets in ein qualifiziertes interdisziplinäres Kompetenzzentrum zur Diagnostik und Behandlung vermittelt werden. Die Abgeordneten setzen sich auch dafür ein, Menschen, die in ihrer Kindheit gegen ihren Willen operiert worden sind, zu entschädigen.
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